zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 74A ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN (1) Die §§ 59 bis 61 in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und § 61a sind auf Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen anzuwenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERSTATTUNG VON UMSATZSTEUER AN AUSLÄNDISCHE STÄNDIGE DIPLOMATISCHE MISSIONEN UND BERUFSKONSULARISCHE VERTRETUNGEN SOWIE AN IHRE AUSLÄNDISCHEN MITGLIEDER (UMSATZSTEUERERSTATTUNGSVERORDNUNG - USTERSTV) § 2 (1) § 1 gilt zugunsten eines ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERSTATTUNG VON UMSATZSTEUER AN AUSLÄNDISCHE STÄNDIGE DIPLOMATISCHE MISSIONEN UND BERUFSKONSULARISCHE VERTRETUNGEN SOWIE AN IHRE AUSLÄNDISCHEN MITGLIEDER (UMSATZSTEUERERSTATTUNGSVERORDNUNG - USTERSTV) § 3 (1) Die §§ 1 und 2 gelten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERSTATTUNG VON UMSATZSTEUER AN AUSLÄNDISCHE STÄNDIGE DIPLOMATISCHE MISSIONEN UND BERUFSKONSULARISCHE VERTRETUNGEN SOWIE AN IHRE AUSLÄNDISCHEN MITGLIEDER (UMSATZSTEUERERSTATTUNGSVERORDNUNG - USTERSTV) § 4 (1) Der Antrag auf Erstattung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERSTATTUNG VON UMSATZSTEUER AN AUSLÄNDISCHE STÄNDIGE DIPLOMATISCHE MISSIONEN UND BERUFSKONSULARISCHE VERTRETUNGEN SOWIE AN IHRE AUSLÄNDISCHEN MITGLIEDER (UMSATZSTEUERERSTATTUNGSVERORDNUNG - USTERSTV) § 5 Diese Verordnung ist auf Steuerbeträge ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERSTATTUNG VON UMSATZSTEUER AN AUSLÄNDISCHE STÄNDIGE DIPLOMATISCHE MISSIONEN UND BERUFSKONSULARISCHE VERTRETUNGEN SOWIE AN IHRE AUSLÄNDISCHEN MITGLIEDER (UMSATZSTEUERERSTATTUNGSVERORDNUNG - USTERSTV) § 6 Diese Verordnung gilt nach ...
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