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, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf … □ Glaubens- und Gewissensfreiheit □ Unterhaltung □ Arbeit □ Wohnung 8. Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland? □ Die Würde des Menschen ist unantastbar. □ Alle sollen gleich viel Geld ...
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GESETZ ÜBER DAS AUSLÄNDERZENTRALREGISTER (AZR-GESETZ) § 18F DATENÜBERMITTLUNG AN DIE FAMILIENKASSE DIREKTION DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (1) An die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit werden zur Erfüllung der Aufgaben nach Abschnitt X des Einkommensteuergesetzes und nach § 1 des Bundeskindergeldgesetzes ...
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DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BDGBMASKDV) § 1 ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN ALS OBERSTE DIENSTBEHÖRDE Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überträgt seine Befugnisse ...
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betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 19 Absatz 1 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene ...
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betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 23 Absatz 1 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene ...
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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUWEISUNGEN AN DAS SONDERVERMÖGEN „VERSORGUNGSFONDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT“ (VFBAZV) § 4 REVISION (1) Die Bundesagentur für Arbeit überprüft erstmals bis zum 30. September 2008 und danach alle drei Jahre bis zum 30 ...
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meldepflichtige Beschäftigte nicht mehr gemeldet hat und die Ansprüche die von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam und einheitlich festgelegten Beträge nicht überschreiten; die Grenzbeträge sollen auch an eine vorherige Vollstreckungsmaßnahme gebunden ...
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1976, BGBL. I S. 3845) § 109A ABRUF VON ARBEITSUNFÄHIGKEITSDATEN UND DATEN ZUR STATIONÄREN KRANKENHAUSBEHANDLUNG DURCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (1) Die Krankenkasse hat nach Eingang der Daten nach § 295 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Fünften Buches für Personen, für die nach den Vorschriften des Dritten ...