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Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 141 - 150 von 6032 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 23 JVKostG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER KOSTEN IN ANGELEGENHEITEN DER JUSTIZVERWALTUNG (JUSTIZVERWALTUNGSKOSTENGESETZ - JVKOSTG) § 23 BEKANNTMACHUNG VON NEUFASSUNGEN Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt ...
§ 41 KrZwMG - Einzelnorm**
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN ZWEITMARKT FÜR NOTLEIDENDE KREDITE UND ÜBER KREDITDIENSTLEISTUNGSINSTITUTE (KREDITZWEITMARKTGESETZ - KRZWMG) § 41 BEKANNTMACHUNG VON MAßNAHMEN; ÖFFENTLICHE WARNUNGEN (1) Für die Bekanntmachung von Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen nach diesem Gesetz gilt § 60b des ...
§ 35 VSVgV - Einzelnorm**
... UND SICHERHEIT UND ZUR ÄNDERUNG DER RICHTLINIEN 2004/17/EG UND 2004/18/EG 1) (VERGABEVERORDNUNG VERTEIDIGUNG UND SICHERHEIT - VSVGV) § 35 BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE AUFTRAGSERTEILUNG (1) Die Auftraggeber sind verpflichtet, die Vergabe eines Auftrags oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung innerhalb ...
§ 24 GKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSKOSTENGESETZ (GKG) § 24 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG IN AUSLÄNDISCHEN INSOLVENZVERFAHREN Die Kosten des Verfahrens über den Antrag auf öffentliche Bekanntmachung ausländischer Entscheidungen in Insolvenzverfahren oder vergleichbaren Verfahren schuldet ...
§ 43 SaatG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SAATGUTVERKEHRSGESETZ * (SAATG) § 43 BEKANNTMACHUNG DES ANTRAGS AUF SORTENZULASSUNG (1) Das Bundessortenamt macht den Antrag auf Sortenzulassung unter Angabe der Art, der angegebenen Sortenbezeichnung oder vorläufigen Bezeichnung, des Antragstages sowie ...
§ 4 GeoEnBeschrV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR BESCHRÄNKUNG DES MARINEN GEO-ENGINEERINGS § 4 PRÜFUNG DES ANTRAGS, ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG UND AUSLEGUNG (1) Die zuständige Behörde hat nach Eingang des Antrags unverzüglich zu prüfen, ob der Antrag den Anforderungen nach § 3 entspricht ...
§ 70a GKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSKOSTENGESETZ (GKG) § 70A BEKANNTMACHUNG VON NEUFASSUNGEN Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift ...
§ 133 GNotKG - Einzelnorm**
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER KOSTEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT FÜR GERICHTE UND NOTARE (GERICHTS- UND NOTARKOSTENGESETZ - GNOTKG) § 133 BEKANNTMACHUNG VON NEUFASSUNGEN Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt ...
§ 59b RVG - Einzelnorm**
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERGÜTUNG DER RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE (RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ - RVG) § 59B BEKANNTMACHUNG VON NEUFASSUNGEN Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt ...
§ 292 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 292 WIRKUNG DER BEKANNTMACHUNG (1) Mit dem Zeitpunkt der ersten Bekanntmachung im Bundesanzeiger verliert der Angeschuldigte das Recht, über das in Beschlag genommene Vermögen unter Lebenden zu verfügen. (2) Der die Beschlagnahme ...
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