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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 141 - 150 von 1128 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 5 BNetzABGebV - Einzelnorm*
... BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESNETZAGENTUR (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG BNETZA - BNETZABGEBV) § 5 ZEITGEBÜHR (1) Für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten der Bundesnetzagentur des mittleren ...
§ 2 BBetreibZulV - Einzelnorm*
... -ZULASSUNGSVERORDNUNG) § 2 ERTEILUNG DER ZULASSUNG (1) Die Zulassung wird auf schriftlichen oder elektronischen Antrag in deutscher Sprache von der Bundesnetzagentur in schriftlicher Form oder elektronisch erteilt. Der Antragsteller hat bei Beantragung anzugeben, ob die Zulassung nach § 1 für die Dienste ...
§ 71k GEG - Einzelnorm*
... des Neubaus oder der Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff enthalten. (3) Der Fahrplan nach Absatz 1 Nummer 2 wird nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur wirksam und veröffentlicht sowie von ihr regelmäßig alle drei Jahre überprüft. Die Bundesnetzagentur prüft dabei, ob die Anforderungen nach ...
Inhaltsübersicht EnWG - Einzelnorm*
... Elektrizitätsverbindungsleitungen § 28d Anwendungsbereich § 28e Grundsätze der Netzkostenermittlung § 28f Feststellung der Netzkosten durch die Bundesnetzagentur § 28g Zahlungsanspruch zur Deckung der Netzkosten § 28h Anspruch auf Herausgabe von Engpasserlösen § 28i (weggefallen)     Abschnitt 3b Regulierung ...
EnWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
...     § 28d Anwendungsbereich     § 28e Grundsätze der Netzkostenermittlung     § 28f Feststellung der Netzkosten durch die Bundesnetzagentur     § 28g Zahlungsanspruch zur Deckung der Netzkosten     § 28h Anspruch auf Herausgabe von Engpasserlösen     § 28i (weggefallen) Abschnitt 3b   Regulierung von ...
§ 9 MaStRV - Einzelnorm*
... DAS ZENTRALE ELEKTRONISCHE VERZEICHNIS ENERGIEWIRTSCHAFTLICHER DATEN (MARKTSTAMMDATENREGISTERVERORDNUNG - MASTRV) § 9 VERARBEITUNG VON DATEN (1) Die Bundesnetzagentur verarbeitet Daten einschließlich personenbezogener Daten, soweit dies zur Registerführung erforderlich ist. (2) Die Bundesnetzagentur ...
§ 41c EnWG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 41C VERGLEICHSINSTRUMENTE BEI ENERGIELIEFERUNGEN (1) Die Bundesnetzagentur stellt nach den Absätzen 3 und 4 sicher, dass Haushaltskunden und Kleinstunternehmen, die einen voraussichtlichen Jahresverbrauch von weniger ...
§ 13 MaStRV - Einzelnorm*
... ENERGIEWIRTSCHAFTLICHER DATEN (MARKTSTAMMDATENREGISTERVERORDNUNG - MASTRV) § 13 ÜBERPRÜFUNG GESPEICHERTER DATEN DURCH DIE NETZBETREIBER (1) Die Bundesnetzagentur kann die Netzbetreiber auffordern, die im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten von Einheiten, EEG- und KWK-Anlagen, die unmittelbar ...
§ 7 NABEG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NETZAUSBAUBESCHLEUNIGUNGSGESETZ ÜBERTRAGUNGSNETZ (NABEG) § 7 FESTLEGUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS (1) Die Bundesnetzagentur führt unverzüglich nach Einreichung des Antrags eine Antragskonferenz durch. In der Antragskonferenz sollen Gegenstand und Umfang der für ...
§ 7 PostG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 7 ÜBERPRÜFUNG EINGETRAGENER ANBIETER (1) Nach Eintragung in das Anbieterverzeichnis überprüft die Bundesnetzagentur Anbieter, wenn ihr Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass bei dem Anbieter die Voraussetzungen für die Versagung der Eintragung ...
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