zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 467 KOSTEN UND NOTWENDIGE AUSLAGEN BEI FREISPRUCH, NICHTERÖFFNUNG UND EINSTELLUNG (1) Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE EINSTELLUNG VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN IN DEN HÖHEREN NATURWISSENSCHAFTLICHEN DIENST BEIM DEUTSCHEN PATENT- UND MARKENAMT I. Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE EINSTELLUNG VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN IN DEN HÖHEREN NATURWISSENSCHAFTLICHEN DIENST BEIM DEUTSCHEN PATENT- UND MARKENAMT II. Für besondere Fälle behalte ich mir die Einstellung der unter I. genannten Beamtinnen und Beamten vor. * ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE EINSTELLUNG VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN IN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN DIENST BEIM DEUTSCHEN PATENT- UND MARKENAMT I. Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE EINSTELLUNG VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN IN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN DIENST BEIM DEUTSCHEN PATENT- UND MARKENAMT II. Für besondere Fälle behalte ich mir die Einstellung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor. * zum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER TARIFVERTRAGLICHEN SOZIALKASSENVERFAHREN* (ZWEITES SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG2) ANLAGE 41 (ZU § 10 ABSATZ 5) AUSZUG AUS DEM RAHMENTARIFVERTRAG FÜR GEWERBLICHE ARBEITNEHMER IM DACHDECKERHANDWERK – DACH ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 1 BERECHTIGTER PERSONENKREIS (1) Eine Leistung wegen Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (Produktionsaufgaberente) erhalten Landwirte im Sinne des ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINSTELLUNG VON ERHEBUNGEN NACH § 3 DES GESETZES ÜBER STEUERSTATISTIKEN EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Steuerstatistiken vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1409) verordnet das Bundesministerium der Finanzen: * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINSTELLUNG VON ERHEBUNGEN NACH § 3 DES GESETZES ÜBER STEUERSTATISTIKEN § 1 Die Durchführung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken wird eingestellt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINSTELLUNG VON ERHEBUNGEN NACH § 3 DES GESETZES ÜBER STEUERSTATISTIKEN § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *