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- § 9 AltGG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSGELDGESETZ (ALTGG) § 9 HINTERBLIEBENENALTERSGELD (1) Das Hinterbliebenenaltersgeld umfasst 1. Altersgeld für den Sterbemonat (Absatz 2), 2. Witwenaltersgeld (Absatz 3), 3. Witwenabfindung (Absatz 4), 4. Waisenaltersgeld (Absatz 5).(2) Verstirbt
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- § 11 WinzerAusbV 1997 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN § 11 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 10 AltGG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSGELDGESETZ (ALTGG) § 10 FESTSETZUNG UND ZAHLUNG DES ALTERSGELDS UND DES HINTERBLIEBENENALTERSGELDS, RÜCKFORDERUNG, DURCHFÜHRUNG, ALTERSGELDAUSKUNFT (1) Die altersgeldfähigen Dienstbezüge und die altersgeldfähige Dienstzeit sind innerhalb von sechs
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- Anlage I WinzerAusbV 1997 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN ANLAGE I (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN - SACHLICHE GLIEDERUNG - (Fundstelle: BGBl. I 1997, 164 - 169) Abschnitt I: Berufliche Grundbildung im
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- § 11 AltGG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSGELDGESETZ (ALTGG) § 11 ZUSAMMENTREFFEN VON ALTERSGELD UND WITWENALTERSGELD MIT ERWERBSEINKOMMEN (1) Bezieht ein Altersgeldberechtigter oder ein Berechtigter nach § 9 Absatz 3 Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (§ 53 Absatz 7 des Beamtenversorgungsgesetzes
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- Anlage II WinzerAusbV 1997 - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN ANLAGE II (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN - ZEITLICHE GLIEDERUNG - Erstes Ausbildungsjahr 1) In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig
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- § 12 AltGG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSGELDGESETZ (ALTGG) § 12 ZUSAMMENTREFFEN VON ALTERSGELD MIT MINDESTRUHEGEHALT Besteht neben einem Anspruch auf Altersgeld ein Anspruch auf Mindestruhegehalt gegenüber dem Bund oder einem der Aufsicht einer Bundesbehörde unterliegenden Dienstherrn
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- Inhaltsübersicht HwWahlO - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) INHALTSÜBERSICHT Anlage C: Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern
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- § 13 AltGG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSGELDGESETZ (ALTGG) § 13 ZUSAMMENTREFFEN VON ALTERSGELD UND HINTERBLIEBENENALTERSGELD MIT RENTEN (1) § 55 Absatz 1 bis 5 und 8 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. Renten im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 in dem
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- § 1 HwWahlO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) § 1 Der Vorstand der Handwerkskammer bestimmt den Tag der Wahl. Er bestellt einen Wahlleiter sowie
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