zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFLICHE UMSCHULUNG ZUM GEPRÜFTEN QUALITÄTSFACHMANN FERTIGUNGSPRÜFTECHNIK UND ZUR GEPRÜFTEN QUALITÄTSFACHFRAU FERTIGUNGSPRÜFTECHNIK (QUALITÄTSFACHLEUTE-FERTIGUNGSPRÜFTECHNIK-UMSCHULUNGSVERORDNUNG - QFUV) § 29 INKRAFTTRETEN Diese ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) § 11 (1) Weisen die Wahlvorschläge Mängel auf, so fordert der Wahlleiter die Vertrauenspersonen unter ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFLICHE UMSCHULUNG ZUM GEPRÜFTEN QUALITÄTSFACHMANN FERTIGUNGSPRÜFTECHNIK UND ZUR GEPRÜFTEN QUALITÄTSFACHFRAU FERTIGUNGSPRÜFTECHNIK (QUALITÄTSFACHLEUTE-FERTIGUNGSPRÜFTECHNIK-UMSCHULUNGSVERORDNUNG - QFUV) ANLAGE 1 (ZU § 5) UMSCHULUNGSLEHRGANG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) § 12 (1) Für die Wahl der Vertreter des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes dient als Wahlunterlage ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFLICHE UMSCHULUNG ZUM GEPRÜFTEN QUALITÄTSFACHMANN FERTIGUNGSPRÜFTECHNIK UND ZUR GEPRÜFTEN QUALITÄTSFACHFRAU FERTIGUNGSPRÜFTECHNIK (QUALITÄTSFACHLEUTE-FERTIGUNGSPRÜFTECHNIK-UMSCHULUNGSVERORDNUNG - QFUV) ANLAGE 2 (ZU DEN §§ 25 UND 26) BEWERTUNGSMAßSTAB ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) § 13 (1) Die ihr Wahlrecht wahrnehmenden Gesellen und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DACHDECKER UND ZUR DACHDECKERIN* (DACHDECKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - DACHAUSBV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) § 14 (1) Bei der Wahl sind nur solche Stimmen gültig, die unverändert auf einen der vom Wahlausschuß ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DACHDECKER UND ZUR DACHDECKERIN* (DACHDECKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - DACHAUSBV) INHALTSÜBERSICHT Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) § 15 Bei der Wahl dürfen nur von der Handwerkskammer amtlich hergestellte Stimmzettel und die zugehörigen ...