Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'hgb'

Dokument 141 - 150 von 726 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 341m HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 341M STRAFVORSCHRIFTEN (1) Die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 sind auch auf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds anzuwenden. § 331 ist darüber hinaus auch anzuwenden ...
§ 410 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 410 GEFÄHRLICHES GUT (1) Soll gefährliches Gut befördert werden, so hat der Absender dem Frachtführer rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. (2) Der ...
§ 491 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 491 NACHTRÄGLICHE WEISUNGEN (1) Soweit § 520 Absatz 1 nichts Abweichendes bestimmt, ist der Befrachter berechtigt, über das Gut zu verfügen. Er kann insbesondere verlangen, dass der Verfrachter das Gut nicht weiterbefördert, es zu ...
§ 592 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 592 VERTEILUNG (1) Die Höhe der Vergütung, die ein Beteiligter wegen der Aufopferung oder Beschädigung eines ihm nach § 588 Absatz 2 zuzurechnenden Gegenstands beanspruchen kann, sowie die Höhe des Beitrags, den ein Beteiligter zu ...
§ 57 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 57  Der Handlungsbevollmächtigte hat sich bei der Zeichnung jedes eine Prokura andeutenden Zusatzes zu enthalten; er hat mit einem das Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatze zu zeichnen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 143 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 143 NOTWENDIGKEIT DER LIQUIDATION; ANWENDBARE VORSCHRIFTEN (1) Nach Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Ist die Gesellschaft ...
§ 289e HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 289E WEGLASSEN NACHTEILIGER ANGABEN (1) Die Kapitalgesellschaft muss in die nichtfinanzielle Erklärung ausnahmsweise keine Angaben zu künftigen Entwicklungen oder Belangen, über die Verhandlungen geführt werden, aufnehmen, wenn 1. ...
§ 341n HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 341N BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Versicherungsunternehmens oder eines Pensionsfonds oder als Hauptbevollmächtigter (§ 68 Absatz 2 ...
§ 411 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 411 VERPACKUNG. KENNZEICHNUNG Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, daß es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und daß auch ...
§ 492 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 492 BEFÖRDERUNGS- UND ABLIEFERUNGSHINDERNISSE (1) Wird nach Übernahme des Gutes erkennbar, dass die Beförderung oder Ablieferung nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann, so hat der Verfrachter Weisungen des nach § 491 oder § 520 ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 next

neue Volltext-Suche