, umso höher die Genauigkeit.



... der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nähere Bestimmungen zu erlassen über die Konkretisierung und Ergänzung der in den §§ 17 und 18 genannten Anforderungen ...



... - RVG) § 61 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES ZUSTÄNDIGKEITSSTREITWERTS DER AMTSGERICHTE, ZUM AUSBAU DER SPEZIALISIERUNG DER JUSTIZ IN ZIVILSACHEN SOWIE ZUR ÄNDERUNG WEITERER PROZESSUALER REGELUNGEN § 33 ist in seiner bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden ...



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... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ENTLASSUNG VON BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER JUSTIZ II. Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I bezeichneten Beamten vor. * zum Seitenanfang * Impressum ...



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ENTLASSUNG VON BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER JUSTIZ III. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...



... * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex GESETZE IM INTERNET Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet ...



... DIESE ANBIETER DIE GESETZLICHEN DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN EINHALTEN. 1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter Verantwortlicher Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99 - 103 53113 Bonn Telefon: +49 228 99 410-40 Telefax: +49 228 99 410-5050 E-Mail: poststelle@bfj.bund.de De-Mail: post@bundesjustizamt ...



... UND QUALIFIZIERTEN WIRTSCHAFTSVERBÄNDEN (QEWV) § 21 ÜBERPRÜFUNG EINER EINTRAGUNG IN DER LISTE DER QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN (1) Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 4e des Unterlassungsklagengesetzes ein Verfahren zur Überprüfung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen für ...



... EXTERNEN MELDESTELLE DES BUNDES (HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ-EXTERNE-MELDESTELLE-DES-BUNDES-VERORDNUNG - HEMBV) § 2 MELDEKANÄLE (1) Das Bundesamt für Justiz richtet für die externe Meldestelle des Bundes die Meldekanäle nach § 27 des Hinweisgeberschutzgesetzes ein. Eingerichtet werden 1. elektronische ...



... VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLE (1) Eine Änderung der Verfahrensordnung einer Verbraucherschlichtungsstelle bedarf der Zustimmung des Bundesamts für Justiz. (2) Dem Antrag des Trägers der Verbraucherschlichtungsstelle auf Zustimmung zur Änderung der Verfahrensordnung ist eine Abschrift der Verfahrensordnung ...