zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 19 ÜBUNGEN IN DEUTSCHEN HOHEITSGEWÄSSERN (1) Für Übungen ausländischer Kriegs- und ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEN NOTENWECHSELN VOM 25. SEPTEMBER 1990 UND VOM 23. SEPTEMBER 1991 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER IN DEUTSCHLAND STATIONIERTEN VERBÜNDETEN STREITKRÄFTE UND ZU DEM ÜBEREINKOMMEN VOM 25. SEPTEMBER 1990 ZUR REGELUNG BESTIMMTER FRAGEN IN BEZUG AUF BERLIN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG UND AUFGABEN DES DEUTSCHEN INSTITUTS FÜR MENSCHENRECHTE (DIMRG) § 5 MITGLIEDERVERSAMMLUNG Die Mitgliederversammlung berät über die Leitlinien der Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. und verfolgt dessen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 20 BEFREIUNG VON STEUERN UND SONSTIGEN ABGABEN Die Befreiung der ausländischen Streitkräfte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG UND AUFGABEN DES DEUTSCHEN INSTITUTS FÜR MENSCHENRECHTE (DIMRG) § 6 KURATORIUM (1) In der Satzung muss bestimmt werden, dass das Kuratorium aus ehrenamtlichen Kuratoren besteht und diese entsprechend den Absätzen 2 und 3 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 57 WIEDERAUFNAHME DES VERFAHRENS, VERURTEILUNGEN NACH BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES (1) Für die Wiederaufnahme des Verfahrens und für die Folgen von Verurteilungen nach Beendigung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 21 STREITBEILEGUNG Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien über die Anwendung ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN DES NORDATLANTIKVERTRAGS VOM 19. JUNI 1951 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG IHRER TRUPPEN UND ZU DEN ZUSATZVEREINBARUNGEN VOM 3. AUGUST 1959 ZU DIESEM ABKOMMEN (GESETZ ZUM NATO-TRUPPENSTATUT UND ZU DEN ZUSATZVEREINBARUNGEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG UND AUFGABEN DES DEUTSCHEN INSTITUTS FÜR MENSCHENRECHTE (DIMRG) § 7 VORSTAND Der Vorstand besteht aus einem Vorsitz und einer Stellvertretung. Das Kuratorium bestellt die Vorstandsmitglieder auf Grundlage öffentlicher Ausschreibungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 58 WEHRDIENST NACH DEM WEHRPFLICHTGESETZ (1) Die Begründung der Wehrpflicht, die Heranziehung der Wehrpflichtigen zum Wehrdienst und die Beendigung ihres Wehrdienstes regelt das Wehrpflichtgesetz ...