Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'telekommunikationsgesetz'

Dokument 141 - 150 von 288 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 88 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 88 AUFGABEN (1) Zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der Regulierungsziele des § 2 sowie der Ziele der Frequenzregulierung gemäß § 87 werden durch die ...
§ 188 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 188 MITWIRKUNGSPFLICHTEN UND ENTSCHÄDIGUNG (1) Die nach diesem Abschnitt Verpflichteten haben auf Anordnung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung in den Fällen des § 184 sowie im Rahmen von Vorsorgeplanungen ...
§ 89 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 89 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik Deutschland sowie darauf bezogene weitere Festlegungen in einer Frequenzverordnung festzulegen. Hierbei ...
§ 189 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 189 ENTGELTE FÜR DIE TELEKOMMUNIKATIONSBEVORRECHTIGUNG Telekommunikationsbevorrechtigte haben die folgenden Entgelte an ihren Anbieter zu entrichten: 1. für jeden Anschluss und Übertragungsweg, für den Vorkehrungen nach ...
§ 90 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 90 FREQUENZPLAN (1) Auf der Grundlage der Frequenzzuweisungen und Festlegungen in der Frequenzverordnung nach § 89 Absatz 1 teilt die Bundesnetzagentur die Frequenzbereiche in Frequenznutzungen sowie darauf bezogene Nutzungsbestimmungen ...
§ 190 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 190 KONTROLLE UND DURCHSETZUNG VON VERPFLICHTUNGEN (1) Die Bundesnetzagentur kann Anordnungen und andere Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Vorschriften dieses Abschnitts sicherzustellen. Der Verpflichtete hat auf ...
§ 91 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 91 FREQUENZZUTEILUNG (1) Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist. Die Frequenzzuteilung erfolgt zweckgebunden nach Maßgabe des Frequenzplanes ...
§ 191 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 191 AUFGABEN UND BEFUGNISSE Die Bundesnetzagentur nimmt die ihr nach diesem Gesetz und nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/2120 sowie nach Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen ...
§ 92 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 92 BEFRISTUNG UND VERLÄNGERUNG DER FREQUENZZUTEILUNG (1) Frequenzen werden in der Regel befristet zugeteilt. Die Befristung muss für die betreffende Nutzung angemessen sein und die Amortisation der dafür notwendigen Investitionen ...
§ 192 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 192 MEDIEN DER VERÖFFENTLICHUNG Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, zu denen die Bundesnetzagentur durch dieses Gesetz verpflichtet ist, erfolgen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf ihrer Internetseite, soweit ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 next

neue Volltext-Suche