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Trefferliste für 'umwandlungsgesetz'

Dokument 141 - 150 von 470 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 60 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 60 PRÜFUNG DER VERSCHMELZUNG, BESTELLUNG DER VERSCHMELZUNGSPRÜFER Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist für jede Aktiengesellschaft nach den §§ 9 bis 12 zu prüfen. § 9 Absatz 2 und § 12 Absatz 3 in Verbindung mit § ...
§ 156 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 156 HAFTUNG DES EINZELKAUFMANNS Durch den Übergang der Verbindlichkeiten auf übernehmende oder neue Gesellschaften wird der Einzelkaufmann von der Haftung für die Verbindlichkeiten nicht befreit. § 418 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
§ 253 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 253 INHALT DES FORMWECHSELBESCHLUSSES (1) In dem Formwechselbeschluss muß auch die Satzung der Genossenschaft enthalten sein. Eine Unterzeichnung der Satzung durch die Mitglieder ist nicht erforderlich. (2) Der Formwechselbeschluss ...
§ 354 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 354 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE, ZUM DRITTEN GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES UMWANDLUNGSGESETZES UND ZUM FINANZMARKTINTEGRITÄTSSTÄRKUNGSGESETZ (1) Im Fall des § 15 Abs. 2 Satz 1 bleibt ...
§ 61 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 61 BEKANNTMACHUNG DES VERSCHMELZUNGSVERTRAGS Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist vor der Hauptversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung beschließen soll, zum Register einzureichen. Das Gericht hat in ...
§ 157 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 157 ZEITLICHE BEGRENZUNG DER HAFTUNG FÜR ÜBERTRAGENE VERBINDLICHKEITEN (1) Der Einzelkaufmann haftet für die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag aufgeführten Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach der ...
§ 254 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 254 ANMELDUNG DES FORMWECHSELS (1) Die Anmeldung nach § 198 einschließlich der Anmeldung der Satzung der Genossenschaft ist durch das Vertretungsorgan der formwechselnden Gesellschaft vorzunehmen. (2) Zugleich mit der Genossenschaft ...
§ 355 UmwG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 355 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER UMWANDLUNGSRICHTLINIE UND ZUR ÄNDERUNG WEITERER GESETZE (1) Eine Verschmelzung, eine Spaltung oder ein Formwechsel kann von den beteiligten Rechtsträgern in Übereinstimmung mit den ...
§ 62 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 62 KONZERNVERSCHMELZUNGEN (1) Befinden sich mindestens neun Zehntel des Stammkapitals oder des Grundkapitals einer übertragenden Kapitalgesellschaft in der Hand einer übernehmenden Aktiengesellschaft, so ist ein Verschmelzungsbeschluß ...
§ 158 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 158 ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN Auf die Ausgliederung zur Neugründung sind die Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts entsprechend anzuwenden, soweit sich aus diesem Unterabschnitt nichts anderes ergibt. * zum Seitenanfang ...
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