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Trefferliste für 'umwandlungsgesetz'

Dokument 141 - 150 von 481 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 137 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 137 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DER NEUEN RECHTSTRÄGER UND DER SPALTUNG (1) Das Vertretungsorgan des übertragenden Rechtsträgers hat jeden der neuen Rechtsträger bei dem Gericht, in dessen Bezirk er seinen Sitz haben soll, zur ...
§ 234 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 234 INHALT DES FORMWECHSELBESCHLUSSES In dem Formwechselbeschluss müssen auch enthalten sein: 1. die Bestimmung des Sitzes der Personengesellschaft; 2. beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft die Angabe der Kommanditisten ...
§ 334 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 334 FORMWECHSELFÄHIGE GESELLSCHAFTEN Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Formwechsels können formwechselnde Gesellschaften und Gesellschaften neuer Rechtsform Kapitalgesellschaften mit einer in Anhang II zur Richtlinie (EU ...
§ 6 ITZBundG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DES INFORMATIONSTECHNIKZENTRUMS BUND IN EINE NICHTRECHTSFÄHIGE ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS (ITZBUND-UMWANDLUNGSGESETZ - ITZBUNDG) § 6 KUNDENBEIRAT DER BUNDESANSTALT Zur Vertretung der Kundeninteressen wird in der Bundesanstalt der bereits in der Behörde eingerichtete Kundenbeirat ...
§ 45a UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 45A MÖGLICHKEIT DER VERSCHMELZUNG Eine Verschmelzung auf eine Partnerschaftsgesellschaft ist nur möglich, wenn im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens alle Anteilsinhaber übertragender Rechtsträger natürliche Personen sind, die einen ...
§ 138 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 138 SACHGRÜNDUNGSBERICHT Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 235 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 235 ANMELDUNG DES FORMWECHSELS Die Anmeldung nach § 198 ist durch das Vertretungsorgan der formwechselnden Gesellschaft vorzunehmen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
§ 335 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 335 FORMWECHSELPLAN (1) Das Vertretungsorgan der grenzüberschreitend formwechselnden Gesellschaft stellt einen Formwechselplan auf. (2) Der Formwechselplan oder sein Entwurf muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Rechtsform ...
§ 7 ITZBundG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DES INFORMATIONSTECHNIKZENTRUMS BUND IN EINE NICHTRECHTSFÄHIGE ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS (ITZBUND-UMWANDLUNGSGESETZ - ITZBUNDG) § 7 SATZUNG (1) Die Bundesanstalt gibt sich eine Satzung. Die Satzung wird durch den Verwaltungsrat erlassen. Sie bedarf der Genehmigung des ...
§ 45b UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 45B INHALT DES VERSCHMELZUNGSVERTRAGES (1) Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf hat zusätzlich für jeden Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers den Namen und den Vornamen sowie den in der übernehmenden Partnerschaftsgesellschaft ...
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