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- § 28 TierHaltKennzG - Einzelnorm



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MIT DER HALTUNGSFORM DER TIERE, VON DENEN DIE LEBENSMITTEL GEWONNEN WURDEN*,** (TIERHALTUNGSKENNZEICHNUNGSGESETZ - TIERHALTKENNZG) § 28 VERWENDUNG EINER KENNNUMMER AUSLÄNDISCHER HALTUNGSEINRICHTUNGEN (1) Der Inhaber eines tierhaltenden Betriebs oder ein anderer Lebensmittelunternehmer kann die Kennnummer ...
- § 3 EinhV - Einzelnorm



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AUSFÜHRUNGSVERORDNUNG ZUM GESETZ ÜBER DIE EINHEITEN IM MESSWESEN UND DIE ZEITBESTIMMUNG (EINHEITENVERORDNUNG - EINHV) § 3 ZUSÄTZLICHE VERWENDUNG NICHT GESETZLICHER EINHEITEN Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche ...
- § 34 EnergieStV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 34 EINGANGS- UND AUSFUHRMELDUNG BEI VERWENDUNG DES ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS (1) Nach der Aufnahme der Energieerzeugnisse, auch von Teilmengen, an einem Bestimmungsort, der in § 10 ...
- § 22 AVBWasserV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSORGUNG MIT WASSER (AVBWASSERV) § 22 VERWENDUNG DES WASSERS (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Kunden, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung
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- § 38e EnergieStV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 38E EINGANGSMELDUNG BEI VERWENDUNG DES VEREINFACHTEN ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS (1) Nach Aufnahme der Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 des Gesetzes, auch von Teilmengen, an einem vom ...
- § 9 TierImpfStV 2006 - Einzelnorm



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SERA, IMPFSTOFFE UND ANTIGENE NACH DEM TIERGESUNDHEITSGESETZ (TIERIMPFSTOFF-VERORDNUNG) § 9 BESONDERE ANFORDERUNGEN AN BETRIEBE, DIE MITTEL UNTER VERWENDUNG EXOTISCHER TIERSEUCHENERREGER HERSTELLEN (1) Ein Betrieb, in dem Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger oder nach dem jeweiligen ...
- § 38a StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 38A ÜBERMITTLUNG AN UND VERWENDUNG DURCH DEN EMPFÄNGER FÜR STATISTISCHE ZWECKE (1) Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten dürfen zur Vorbereitung und Durchführung von Statistiken, soweit sie durch Rechtsvorschriften
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- § 4 HKWAbfV - Einzelnorm



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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG GEBRAUCHTER HALOGENIERTER LÖSEMITTEL (HKWABFV) § 4 ERKLÄRUNG ÜBER DIE VERWENDUNG VON LÖSEMITTELN Nimmt der Betreiber der in § 1 Abs. 1 genannten Anlagen nach § 3 Abs. 1 den Vertreiber auf Rücknahme gebrauchter Lösemittel ...
- § 3 DBeglG - Einzelnorm



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BUNDESTAGES VOM 20. JULI 1991 ZUR VOLLENDUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (DIENSTRECHTLICHES BEGLEITGESETZ - DBEGLG) § 3 VORÜBERGEHENDE GERINGERWERTIGE VERWENDUNG Einem Beamten, dessen Aufgabengebiet von der Verlegung von Behörden gemäß § 1 berührt ist, kann unter Beibehaltung seines Amtes ohne seine Zustimmung ...
- § 57 StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 57 ÜBERMITTLUNG AN UND VERWENDUNG DURCH DEN EMPFÄNGER FÜR WISSENSCHAFTLICHE, STATISTISCHE UND GESETZGEBERISCHE ZWECKE Für die Übermittlung und Verwendung der nach § 50 gespeicherten Daten für wissenschaftliche Zwecke gilt
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