Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 151 - 160 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 10 SaRegG - Einzelnorm*
... Verwendung von Samen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein, hat gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anspruch auf Auskunft aus dem Samenspenderregister. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres kann die Person diesen Anspruch nur selbst ...
§ 21 DiGAV - Einzelnorm*
... seitens der Patienten und für die qualitätsgesicherte Anwendung der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlich ist. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ermöglicht die Nutzung der Angaben nach § 20 Absatz 2 und 3 durch Dritte, sofern dies für die Verwendung von elektronischen ...
§ 2 EAMIV - Einzelnorm*
... gemäß der Internationalen Klassifikation der Krankheiten sowie zur Alpha-ID-Identifikationsnummer in der jeweils vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen deutschen Fassung; 7. das Ausmaß des Zusatznutzens mit Angabe zur ...
§ 2 AMHV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Ein Härtefallprogramm ist ein „compassionate-use“-Programm nach der ...
Anlage 1a AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL ANLAGE 1A (ZU § 1 ABS. 1 NR. 1) (Fundstelle: BGBl. I 1988, 2153 - 2156; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Äthanol Äthanol-Äther-Gemisch im Verhältnis 3 : 1 (Hoffmannstropfen ...
§ 109a AMG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 109A  (1) Für die in § 109 Abs. 3 genannten Arzneimittel sowie für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig und nicht durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 45 oder des § 46 wegen ihrer ...
§ 7 AMHV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) § 7 VERANTWORTUNGSBEREICH DER VERANTWORTLICHEN PERSON Die verantwortliche Person nach § 3 Absatz 1 hat sicherzustellen ...
§ 1 THAMNV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER NACHWEISPFLICHTEN DER TIERHALTER FÜR ARZNEIMITTEL, DIE ZUR ANWENDUNG BEI TIEREN BESTIMMT SIND (TIERHALTER-ARZNEIMITTELANWENDUNGS- UND NACHWEISVERORDNUNG) § 1 NACHWEISE ÜBER ERWERB UND ANWENDUNG DURCH DEN TIERHALTER (1) Jeder, der Tiere hält, ...
Anlage ZahnmedAusbV - Einzelnorm*
... und diagnostischen Maßnahmen mitwirken d) bei präventiven, konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente und Geräte behandlungsspezifisch handhaben und Behandlungsabläufe dokumentieren ...
§ 2 PackungsV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG UND KENNZEICHNUNG VON PACKUNGSGRÖßEN FÜR ARZNEIMITTEL IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG (PACKUNGSGRÖßENVERORDNUNG - PACKUNGSV) § 2  (1) Pharmazeutische Unternehmen haben für die von ihnen in Verkehr gebrachten Fertigarzneimittel ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 next

neue Volltext-Suche