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Trefferliste für 'arzneimittel'
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- § 15 AMWHV - Einzelnorm



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VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 15 KENNZEICHNUNG (1) Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt und keine Fertigarzneimittel ...
- § 1 THAMNV - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER NACHWEISPFLICHTEN DER TIERHALTER FÜR ARZNEIMITTEL, DIE ZUR ANWENDUNG BEI TIEREN BESTIMMT SIND (TIERHALTER-ARZNEIMITTELANWENDUNGS- UND NACHWEISVERORDNUNG) § 1 NACHWEISE ÜBER ERWERB UND ANWENDUNG DURCH DEN TIERHALTER (1) Jeder, der Tiere hält,
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- § 2 PackungsV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG UND KENNZEICHNUNG VON PACKUNGSGRÖßEN FÜR ARZNEIMITTEL IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG (PACKUNGSGRÖßENVERORDNUNG - PACKUNGSV) § 2 (1) Pharmazeutische Unternehmen haben für die von ihnen in Verkehr gebrachten Fertigarzneimittel
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- § 31a AMWHV - Einzelnorm



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VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 31A VERBRINGEN VON ARZNEIMITTELN NACH § 73 ABSATZ 3A DES ARZNEIMITTELGESETZES (1) Wer Fertigarzneimittel ...
- § 54 AMG - Einzelnorm



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Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Betriebsverordnungen für Betriebe oder Einrichtungen zu erlassen, die Arzneimittel in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen oder in denen Arzneimittel entwickelt, hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt oder in den ...
- § 21 DiGAV - Einzelnorm



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seitens der Patienten und für die qualitätsgesicherte Anwendung der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlich ist. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ermöglicht die Nutzung der Angaben nach § 20 Absatz 2 und 3 durch Dritte, sofern dies für die Verwendung von elektronischen ...
- Anlage 1a AMVerkRV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL ANLAGE 1A (ZU § 1 ABS. 1 NR. 1) (Fundstelle: BGBl. I 1988, 2153 - 2156; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Äthanol Äthanol-Äther-Gemisch im Verhältnis 3 : 1 (Hoffmannstropfen
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- § 144 AMG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 144 (1) Wer die in § 4b Absatz 1 genannten Arzneimittel für neuartige Therapien am 23. Juli 2009 befugt herstellt und bis zum 1. Januar 2010 eine Herstellungserlaubnis beantragt, darf diese Arzneimittel ...
- § 3a AMVV - Einzelnorm



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, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, darf nur auf einem amtlichen Formblatt, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgegeben wird, oder als Verschreibung in elektronischer Form über die Telematikinfrastruktur, die als Sonderverschreibung mit ...
- § 2 SaRegG - Einzelnorm



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Samenspenders bei der Entnahmeeinrichtung sowie a) die Übermittlungsverpflichtung bezüglich seiner personenbezogenen Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, b) die Speicherung seiner personenbezogenen Daten in dem Samenspenderregister sowie deren Speicherungsdauer und c) das ...
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