zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 252 BEWERTUNG IM ERTRAGSWERTVERFAHREN Im Ertragswertverfahren ermittelt sich der Grundsteuerwert aus der Summe des kapitalisierten Reinertrags nach § 253 (Barwert des Reinertrags) und des abgezinsten Bodenwerts nach § 257. Mit ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 121 INLANDSVERMÖGEN Zum Inlandsvermögen gehören: 1. das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen; 2. das inländische Grundvermögen; 3. das inländische Betriebsvermögen. Als solches gilt das Vermögen, das einem im Inland ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 253 ERMITTLUNG DES KAPITALISIERTEN REINERTRAGS (1) Zur Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags ist vom Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks (§ 254) abzüglich der Bewirtschaftungskosten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 254 ROHERTRAG DES GRUNDSTÜCKS Der jährliche Rohertrag des Grundstücks ergibt sich aus den in Anlage 39 nach Land, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes angegebenen monatlichen Nettokaltmieten je Quadratmeter Wohnfläche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 255 BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN Als Bewirtschaftungskosten werden die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 123 ERMÄCHTIGUNGEN Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die in § 12 Absatz 4 Satz 3 vorgesehene Rechtsverordnung zu erlassen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 256 LIEGENSCHAFTSZINSSÄTZE (1) Liegenschaftszinssätze sind die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Bei der Bewertung bebauter Grundstücke ...