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Trefferliste für 'eintragung'
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- § 398 AktG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 398 EINTRAGUNG Die Entscheidungen des Gerichts sind dem Registergericht mitzuteilen. Dieses trägt sie, soweit sie eintragungspflichtige Rechtsverhältnisse betreffen, in das Handelsregister ein. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz
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- § 78 NeuGlV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES GESETZES NACH ARTIKEL 29 ABS. 6 DES GRUNDGESETZES (NEUGLIEDERUNGSDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - NEUGLV) § 78 EINTRAGUNG IN DIE EINTRAGUNGSBLÄTTER (1) Die Unterschriften dürfen nur auf den amtlichen Eintragungsblättern und nur in den Eintragungsräumen während der festgesetzten ...
- § 79 NeuGlV - Einzelnorm



... ZUR DURCHFÜHRUNG DES GESETZES NACH ARTIKEL 29 ABS. 6 DES GRUNDGESETZES (NEUGLIEDERUNGSDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - NEUGLV) § 79 VERMERK ÜBER DIE EINTRAGUNG Die Ausübung des Eintragungsrechts wird neben dem Namen des Eintragungsberechtigten im Eintragungsberechtigtenverzeichnis in der dafür bestimmten Spalte ...
- § 80 NeuGlV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES GESETZES NACH ARTIKEL 29 ABS. 6 DES GRUNDGESETZES (NEUGLIEDERUNGSDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - NEUGLV) § 80 EINTRAGUNG VON INHABERN EINES EINTRAGUNGSSCHEINS Der Inhaber eines Eintragungsscheins nennt seinen Namen, weist sich aus und übergibt den Eintragungsschein dem Aufsichtsführenden ...
- § 5 DVLStHV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE LOHNSTEUERHILFEVEREINE (DVLSTHV) § 5 EINTRAGUNG In das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine sind einzutragen 1. Lohnsteuerhilfevereine, die im Bezirk der Aufsichtsbehörde ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung
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- § 8 DVLStHV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE LOHNSTEUERHILFEVEREINE (DVLSTHV) § 8 MITTEILUNG ÜBER EINTRAGUNG UND LÖSCHUNG (1) Die das Verzeichnis führende Behörde hat dem Verein Eintragungen, die für das Tätigwerden einer Beratungsstelle Voraussetzung ...
- § 15 PStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONENSTANDSGESETZ (PSTG) § 15 EINTRAGUNG IN DAS EHEREGISTER (1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundet 1. Tag und Ort der Eheschließung, 2. die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt, ihr
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- § 21 PStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONENSTANDSGESETZ (PSTG) § 21 EINTRAGUNG IN DAS GEBURTENREGISTER (1) Im Geburtenregister werden beurkundet 1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, 2. Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt, 3. das Geschlecht des Kindes, 4. die Vornamen
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- § 8 BMeldDigiV - Einzelnorm



... UND EINEM VERWALTUNGSPORTAL ZUR ERBRINGUNG VON DIGITALEN VERWALTUNGSLEISTUNGEN (BUNDESMELDEDATENDIGITALISIERUNGSVERORDNUNG - BMELDDIGIV) § 8 ABRUF, EINTRAGUNG ODER LÖSCHUNG DER DATEN ZU ÜBERMITTLUNGSSPERREN (1) Die Verwaltungsportale können nach Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung für ...
- § 31 PStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONENSTANDSGESETZ (PSTG) § 31 EINTRAGUNG IN DAS STERBEREGISTER (1) Im Sterberegister werden beurkundet 1. die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt, das Geschlecht, 2. der letzte Wohnsitz und der Familienstand des
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