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Trefferliste für 'frauen'

Dokument 151 - 160 von 659 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 385 SGB 3 - Einzelnorm*
... Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Organisationen in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Hierzu zählen insbesondere Fragen der beruflichen ...
§ 10 BMFSFJBAFzAZustAnO - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG BEAMTEN- UND HAUSHALTSRECHTLICHER ZUSTÄNDIGKEITEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND AUF DAS BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHE AUFGABEN (BMFSFJBAFZAZUSTANO) § 10 ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN NACH ANDEREN VORSCHRIFTEN ...
§ 11 BMFSFJBAFzAZustAnO - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG BEAMTEN- UND HAUSHALTSRECHTLICHER ZUSTÄNDIGKEITEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND AUF DAS BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHE AUFGABEN (BMFSFJBAFZAZUSTANO) § 11 VORBEHALTSKLAUSEL (1) Das Bundesministerium behält ...
Art 2 bis Art 9 2. GleiBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHSETZUNG DER GLEICHBERECHTIGUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN (ZWEITES GLEICHBERECHTIGUNGSGESETZ - 2. GLEIBG) ART 2 BIS ART 9 (WEGGEFALLEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Art 10 2. GleiBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHSETZUNG DER GLEICHBERECHTIGUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN (ZWEITES GLEICHBERECHTIGUNGSGESETZ - 2. GLEIBG) ART 10 GESETZ ZUM SCHUTZ DER BESCHÄFTIGTEN VOR SEXUELLER BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ (BESCHÄFTIGTENSCHUTZGESETZ) - * zum Seitenanfang ...
§ 2 BMFSFJBVABesBeihUnffAnO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DER BEIHILFE UND DER UNFALLFÜRSORGE AUF DAS BUNDESVERWALTUNGSAMT (BMFSFJBVABESBEIHUNFFANO) § 2 VERTRETUNG BEI ...
§ 36 GmbHG - Einzelnorm*
... GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 36 ZIELGRÖßEN UND FRISTEN ZUR GLEICHBERECHTIGTEN TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN Die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, legen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer ...
§ 3 BMFSFJBVABesBeihUnffAnO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DER BEIHILFE UND DER UNFALLFÜRSORGE AUF DAS BUNDESVERWALTUNGSAMT (BMFSFJBVABESBEIHUNFFANO) § 3 ABSEHEN VON ...
Art 12 2. GleiBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHSETZUNG DER GLEICHBERECHTIGUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN (ZWEITES GLEICHBERECHTIGUNGSGESETZ - 2. GLEIBG) ART 12 ÜBERGANGSREGELUNG Für die Artikel 7 und 8 gilt folgende Übergangsregelung: 1. In Fällen, in denen der Arbeitgeber vor dem 1. September ...
§ 4 BMFSFJBVABesBeihUnffAnO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DER BEIHILFE UND DER UNFALLFÜRSORGE AUF DAS BUNDESVERWALTUNGSAMT (BMFSFJBVABESBEIHUNFFANO) § 4 ÜBERTRAGUNG ...
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