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Trefferliste für 'aprv'

Dokument 151 - 160 von 306 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 11 DiätAss-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIÄTASSISTENTINNEN UND DIÄTASSISTENTEN (DIÄTASS-APRV) § 11 RÜCKTRITT VON DER PRÜFUNG (1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem ...
§ 30 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 30 BENOTUNG UND NOTE EINER AUFSICHTSARBEIT (1) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Fachprüferinnen und Fachprüfern benotet. (2) Aus den Noten der ...
§ 1 MB-APrV - Einzelnorm***
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR MASSEURE UND MEDIZINISCHE BADEMEISTER (MB-APRV) § 1 AUSBILDUNG (1) Der zweijährige Lehrgang der Masseure und medizinischen Bademeister umfaßt den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von ...
§ 1 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 1 AUSBILDUNG (1) Die dreijährige Ausbildung der Physiotherapeuten umfaßt mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 2 900 Stunden und ...
§ 14 PTA-APrV - Einzelnorm***
... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 14 PRAKTISCHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: 1. Chemisch-pharmazeutische Übungen:im Fach ...
§ 12 DiätAss-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIÄTASSISTENTINNEN UND DIÄTASSISTENTEN (DIÄTASS-APRV) § 12 VERSÄUMNISFOLGEN (1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin, gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung ...
§ 31 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 31 BESTEHEN DES SCHRIFTLICHEN TEILS Der schriftliche Teil der staatlichen Prüfung ist bestanden, wenn jede der drei Aufsichtsarbeiten mit mindestens ...
§ 2 MB-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR MASSEURE UND MEDIZINISCHE BADEMEISTER (MB-APRV) § 2 STAATLICHE PRÜFUNG (1) Die staatliche Prüfung für den Lehrgang nach § 1 Abs. 1 umfaßt jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil ...
§ 2 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 2 STAATLICHE PRÜFUNG (1) Die staatliche Prüfung für die Ausbildungen nach § 9 und § 12 Abs. 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes umfaßt jeweils einen schriftlichen, einen ...
§ 15 PTA-APrV - Einzelnorm***
... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 15 APOTHEKENPRAXIS (1) Der zweite Prüfungsabschnitt erstreckt sich auf die Prüfung des Fachs "Apothekenpraxis", einschließlich Qualitätsmanagement ...
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