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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 151 - 160 von 576 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 34 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 34 ANWENDBARKEIT DES MIETRECHTS Überlassungsverträge zu Wohnzwecken werden als auf unbestimmte Zeit geschlossene ...
§ 75 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 75 GEFAHR, LASTEN (1) Der Nutzer trägt die Gefahr für ein von ihm errichtetes Gebäude. Er hat vom Kaufvertragsschluß an die auf dem Grundstück ruhenden ...
§ 35 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 35 MIETZINS (1) Der Grundstückseigentümer kann vom Nutzer die Zahlung einer Miete verlangen. Die Miete wird an ...
§ 76 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 76 GEWÄHRLEISTUNG Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel des Grundstücks. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 36 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 36 ÖFFENTLICHE LASTEN (1) Hat sich der Nutzer vertraglich zur Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen ...
§ 2 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 2 RECHTSSTAATSWIDRIGE ENTSCHEIDUNGEN ÜBER FREIHEITSENTZUG AUßERHALB EINES STRAFVERFAHRENS ...
§ 77 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 77 KOSTEN Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sind zwischen den Vertragsparteien zu teilen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 37 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 37 SICHERHEITSLEISTUNG (1) Die Ansprüche des Nutzers auf Erstattung der Beträge, die vom staatlichen Verwalter ...
§ 3 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 3 FOLGEANSPRÜCHE (1) Die Aufhebung einer Entscheidung nach § 1 begründet Ansprüche nach ...
§ 78 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 78 RECHTSFOLGEN DES ERWERBS DES GRUNDSTÜCKSEIGENTUMS DURCH DEN NUTZER (1) Vereinigen sich Grundstücks- und Gebäudeeigentum in einer Person, so ist eine ...
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