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Trefferliste für 'bekanntmachung'
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- § 44 VDuG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR GEBÜNDELTEN DURCHSETZUNG VON VERBRAUCHERRECHTEN (VERBRAUCHERRECHTEDURCHSETZUNGSGESETZ - VDUG) § 44 BEKANNTMACHUNG VON ANGABEN ZU VERBANDSKLAGEN Die folgenden Angaben zu einer rechtshängigen Verbandsklage sind im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu ...
- § 22 WODrittelbG - Einzelnorm



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DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 22 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN, BEKANNTMACHUNG DES UNTERNEHMENS (1) Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die ...
- § 16 WOSprAuG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPRECHERAUSSCHUßGESETZES (WAHLORDNUNG ZUM SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - WOSPRAUG) § 16 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES UND DER GEWÄHLTEN Sobald die Mitglieder des Sprecherausschusses endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand das Wahlergebnis und ...
- § 31 WODrittelbG - Einzelnorm



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DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 31 STIMMAUSZÄHLUNG, NIEDERSCHRIFT, BEKANNTMACHUNG (1) Die öffentliche Stimmauszählung in den Betrieben obliegt dem Betriebswahlvorstand. (2) Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, erstellt der ...
- § 21 WOSprAuG - Einzelnorm



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ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPRECHERAUSSCHUßGESETZES (WAHLORDNUNG ZUM SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - WOSPRAUG) § 21 WAHLNIEDERSCHRIFT, BEKANNTMACHUNG (1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, hat der Wahlvorstand in einer Niederschrift außer den Angaben nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 5 bis 7 die auf ...
- § 32 WOSprAuG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPRECHERAUSSCHUßGESETZES (WAHLORDNUNG ZUM SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - WOSPRAUG) § 32 BEKANNTMACHUNG DES ABSTIMMUNGSERGEBNISSES (1) Der Wahlvorstand hat die Zahl der Abstimmungsberechtigten und die Zahl der für die Wahl eines Sprecherausschusses abgegebenen ...
- § 26 TierNebV - Einzelnorm



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ZUR DURCHFÜHRUNG DES TIERISCHE NEBENPRODUKTE-BESEITIGUNGSGESETZES (TIERISCHE NEBENPRODUKTE-BESEITIGUNGSVERORDNUNG - TIERNEBV) § 26 REGISTRIERUNG UND BEKANNTMACHUNG DER ZULASSUNGEN (1) Die zuständige Behörde erfasst die nach 1. den Artikeln 10 bis 15, 17, 18 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 zugelassenen ...
- § 21a DepV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEPONIEN UND LANGZEITLAGER (DEPONIEVERORDNUNG - DEPV) § 21A ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG (1) Die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung einer Deponie ist im Internet öffentlich bekannt zu machen; davon ausgenommen sind die mit
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- § 394 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 394 BEKANNTMACHUNG AN DEN BESCHULDIGTEN Die Zurücknahme der Privatklage und der Tod des Privatklägers sowie die Fortsetzung der Privatklage sind dem Beschuldigten bekanntzumachen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz
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- § 32 GAPDZG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DER IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK FINANZIERTEN DIREKTZAHLUNGEN (GAP-DIREKTZAHLUNGEN-GESETZ - GAPDZG) § 32 BEKANNTMACHUNG DER TATSÄCHLICHEN EINHEITSBETRÄGE Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft macht die tatsächlichen Einheitsbeträge, die sich für jedes ...
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