, umso höher die Genauigkeit.



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... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR GEBÜNDELTEN DURCHSETZUNG VON VERBRAUCHERRECHTEN (VERBRAUCHERRECHTEDURCHSETZUNGSGESETZ - VDUG) § 45 VERANLASSUNG DER BEKANNTMACHUNG DURCH DAS GERICHT Das Gericht übermittelt dem Bundesamt für Justiz unverzüglich veröffentlichungsfähige Fassungen der im Verbandsklageregister ...



... Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG SEESCHIFFFAHRT - WOS) § 17 BENACHRICHTIGUNG DER BEKANNTMACHUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Wahlvorstand hat die Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt die gewählte Person ...



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... Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG SEESCHIFFFAHRT - WOS) § 55 BENACHRICHTIGUNG UND BEKANNTMACHUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Wahlvorstand hat die Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. (2) Die Namen der als Mitglieder ...



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... ÜBER DIE WAHRNEHMUNG VON URHEBERRECHTEN UND VERWANDTEN SCHUTZRECHTEN DURCH VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN* (VERWERTUNGSGESELLSCHAFTENGESETZ - VGG) § 83 BEKANNTMACHUNG Die Erteilung der Erlaubnis und ein unanfechtbar gewordener Widerruf der Erlaubnis sowie Anzeigen nach § 82 sind im Bundesanzeiger bekanntzumachen ...