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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
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- § 2 DBBATZV - Einzelnorm



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nach § 2 der Postbankleistungsentgeltverordnung, 9. die Zulagen nach § 3 der PNU-Prämien- und ‑Zulagenverordnung.§ 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes ist anzuwenden. Bezügebestandteile, die nicht der anteiligen Kürzung entsprechend der Altersteilzeit unterliegen, bleiben bei der Berechnung ...
- § 1 1. BesVNG - Einzelnorm



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IN BUND UND LÄNDERN (1. BESVNG) § 1 (1) Bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsbezügen ein Grundgehalt der Besoldungsordnungen des Bundesbesoldungsgesetzes zugrunde liegt, treten an die Stelle der Sätze der Grundgehälter in der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes die Sätze in der Anlage 1 dieses ...
- § 6 BesÜG - Einzelnorm



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. (2) Nach der Zuordnung zu den Stufen oder Überleitungsstufen des Grundgehaltes ist auf die Beträge der Anlage 1 dieses Gesetzes § 78 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes anzuwenden. Es wird aber mindestens der Betrag aus Grundgehalt und der Zulage nach Vorbemerkung Nummer 27 Abs. 1 der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen ...
- § 3 1. BesVNG - Einzelnorm



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ZUR VEREINHEITLICHUNG UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (1. BESVNG) § 3 Die Ausgleichszulagen nach § 48a Abs. 3 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes oder nach § 5a Abs. 5 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der Fassung des Artikels VI des Dritten ...
- I. DBBeamtRAnO 1976 - Einzelnorm



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Dienstbehörde mit dem Zusatz "Im Auftrag" zu unterzeichnen, soweit es sich um Beamte der Besoldungsgruppen 1 bis 15 der Besoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes handelt; 2. den Präsidenten der Bundesbahndirektionen als Einleitungsbehörden nach § 15 Abs. 2 BDO die Disziplinarbefugnisse gegenüber ...
- Art IX § 1 2. BesVNG - Einzelnorm



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IN BUND UND LÄNDERN (2. BESVNG) § 1 BEGRIFF DIENSTBEZÜGE, VERWEISUNGEN (1) Der Begriff der Dienstbezüge in anderen Vorschriften als denen des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt bis zu einer Änderung dieser Vorschriften in der bisherigen Bedeutung weiter. (2) Wird in anderen ...
- § 2 BBhV - Einzelnorm



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von Satz 2 sind insbesondere § 22 Absatz 1 Satz 2, die §§ 53 bis 56, § 61 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes, § 9a des Bundesbesoldungsgesetzes sowie § 10 Absatz 4 und 6 des Postpersonalrechtsgesetzes. Der Anspruch auf Beihilfe bleibt bei Urlaub unter Wegfall der Besoldung nach ...
- § 4 BBhV - Einzelnorm



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sind. Dies gilt für beihilfeberechtigte Personen nach § 3, wenn 1. Anspruch auf einen Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 4 Nummer 2 und 2a des Bundesbesoldungsgesetzes besteht oder 2. ein Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 4 Nummer 2 und 2a des Bundesbesoldungsgesetzes nur deshalb nicht gezahlt wird ...
- § 7 AbgG - Einzelnorm



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MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 7 DIENSTZEITEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST (1) Abweichend von § 27 Abs. 3 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und unbeschadet des § 23 Abs. 5 verzögert die Zeit der Mitgliedschaft im Bundestag den Aufstieg eines Bundesbeamten in den Grundgehaltsstufen ...
- § 9 WSG - Einzelnorm



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den gleichen Voraussetzungen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Stellenzulage im Sinne des § 42 Absatz 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht. (2) Die Höhe der Vergütung entspricht 80 Prozent der Beträge der jeweiligen Stellenzulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes ...
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