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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'

Dokument 151 - 160 von 389 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 1 § 3 VerwFöG - Einzelnorm*
... ), erhält der Beamte eine ruhegehaltfähige Ausgleichszulage. Die Höhe der Zulage bestimmt sich nach § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes. § 13 Abs. 3 und 5 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt nicht. (3) Die in § 1 Nr. 2 bezeichneten Bundesbeamten erhalten eine Einmalzahlung ...
§ 5 BwBeamtAusglG - Einzelnorm*
... (1) Beamtinnen und Beamte, die bis zum 31. Dezember 2017 zu anderen Dienstherren versetzt werden, bei denen die §§ 13, 19a oder 19b des Bundesbesoldungsgesetzes oder vergleichbare landesrechtliche Regelungen nicht zur Anwendung kommen, erhalten eine nicht ruhegehaltfähige Einmalzahlung. Sie wird gewährt ...
§ 1 ÖDZustG - Einzelnorm*
... . März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 206), 5. Soldatenversorgungsgesetz vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 785) in der Fassung des § 62 Abs. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes, 6. Wehrdisziplinarordnung vom 15. März 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 189), 7. Postverwaltungsgesetz vom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl ...
§ 17a BHO - Einzelnorm*
... (BHO) § 17A OBERGRENZEN FÜR BEFÖRDERUNGSÄMTER (1) Die Anteile der Beförderungsämter dürfen nach Maßgabe sachgerechter Bewertung nach § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes folgende Obergrenzen nicht überschreiten: 1. im einfachen Dienst in der Besoldungsgruppe A 6 50 Prozent; 2. im mittleren Polizeivollzugsdienst ...
§ 18_1 1. BesVNG - Einzelnorm*
... (1. BESVNG) § 18  (1) Durch Landesgesetz ist ergänzend zu bestimmen, daß die vorhandenen Versorgungsempfänger an den Maßnahmen nach Kapitel III des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes und an den Maßnahmen nach Artikel II dieses Gesetzes entsprechend den Regelungen ...
§ 6 WSG - Einzelnorm*
... (WSG) § 6 AUSLANDSVERGÜTUNG (1) Soldatinnen und Soldaten, die an einer allgemeinen Verwendung im Ausland im Sinne des § 52 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes teilnehmen, erhalten eine Auslandsvergütung unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern ...
§ 23 BAPostG - Einzelnorm*
... Präsident ernennt und entlässt die Beamtinnen und Beamten der Bundesbesoldungsordnung A. (4) Bei der Bundesanstalt können die nach § 26 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes zulässigen Obergrenzen für Beförderungsämter überschritten werden, soweit dies wegen der mit den Funktionen verbundenen Anforderungen ...
§ 9 WSG - Einzelnorm*
... den gleichen Voraussetzungen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Stellenzulage im Sinne des § 42 Absatz 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht. (2) Die Höhe der Vergütung entspricht 80 Prozent der Beträge der jeweiligen Stellenzulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes ...
§ 10 WSG - Einzelnorm*
... Vergütung unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Erschwerniszulage nach § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht. (2) Für die Höhe der Vergütung gilt die auf Grund des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes erlassene Rechtsverordnung entsprechend ...
§ 12 WSG - Einzelnorm*
... (WSG) § 12 AUSLANDSVERWENDUNGSZUSCHLAG Soldatinnen und Soldaten, die an einer besonderen Verwendung im Ausland im Sinne des § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes teilnehmen, erhalten einen Auslandsverwendungszuschlag unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und in dem gleichen Umfang ...
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