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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 151 - 160 von 1128 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 23 PostG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 23 ERPROBUNG NEUER MODELLE DER POSTVERSORGUNG (1) Die Bundesnetzagentur soll zur Erprobung neuer – insbesondere barrierefreier, nachhaltiger, digitaler, automatisierter oder mobiler – Modelle der Versorgung mit Postdienstleistungen ...
§ 26 PostG - Einzelnorm*
... (1) Steht fest oder ist zu besorgen, dass eine Universaldienstleistung nicht ausreichend oder angemessen erbracht wird, veröffentlicht die Bundesnetzagentur eine entsprechende Feststellung. Sie kündigt an, nach den Absätzen 2 und 3 sowie den §§ 27 und 28 vorzugehen, sofern sich kein Unternehmen innerhalb ...
§ 81 WindSeeG - Einzelnorm*
... einreichen, 2. spätestens zwei Monate nachdem der Fertigstellungstermin nach § 17d Absatz 2 Satz 8 verbindlich geworden ist, gegenüber der Bundesnetzagentur den Nachweis über eine bestehende Finanzierung für die Errichtung von Windenergieanlagen auf See in dem Umfang der bezuschlagten Gebotsmenge erbringen ...
§ 1 BEGTPG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 1 RECHTSFORM, NAME Die auf der Grundlage des Zehnten Teils des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120), das zuletzt durch Artikel 4 Abs ...
§ 3 BEGTPG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 3 ORGANE (1) Die Bundesnetzagentur wird von einem Präsidenten oder einer Präsidentin geleitet. Der Präsident oder die Präsidentin vertritt die Bundesnetzagentur ...
§ 11 BEGTPG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 11 AMTSBLATT Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur wird elektronisch veröffentlicht. Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite ...
§ 30a EEG 2023 - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 30A AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN (1) Die Bundesnetzagentur darf für die Ausschreibungsverfahren Formatvorgaben machen. (2) Die Gebote müssen der Bundesnetzagentur spätestens am jeweiligen Gebotstermin ...
§ 5 TKG - Einzelnorm*
... Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Rechtsform und seiner Adresse bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden. Die Meldung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. (2) Die Meldung erfolgt nach einem von der Bundesnetzagentur ...
§ 13 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 13 REGULIERUNGSVERFÜGUNG (1) Die Bundesnetzagentur erlegt Unternehmen, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, Verpflichtungen nach den §§ 24 bis 30, 38 oder 49 auf, ändert bestehende Verpflichtungen oder behält diese ...
§ 31 TKG - Einzelnorm*
... TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 31 VERPFLICHTUNG ZUR FUNKTIONELLEN TRENNUNG EINES VERTIKAL INTEGRIERTEN UNTERNEHMENS (1) Gelangt die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass die nach § 13 Absatz 1 auferlegten Verpflichtungen nicht zu einem wirksamen Wettbewerb geführt haben und wichtige und andauernde ...
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