zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 45 ANFORDERUNGEN AN EINEN WIEDEREINSETZUNGSANTRAG (1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses bei dem Gericht zu stellen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS TEXTILREINIGER-HANDWERK (TEXTILREINIGERMEISTERVERORDNUNG - TEXTRMSTRV) § 6 - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 46 ZUSTÄNDIGKEIT; RECHTSMITTEL (1) Über den Antrag entscheidet das Gericht, das bei rechtzeitiger Handlung zur Entscheidung in der Sache selbst berufen gewesen wäre. (2) Die dem Antrag stattgebende Entscheidung unterliegt keiner ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS TEXTILREINIGER-HANDWERK (TEXTILREINIGERMEISTERVERORDNUNG - TEXTRMSTRV) § 7 WEITERE ANFORDERUNGEN (1) Die Vorschriften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 47 KEINE VOLLSTRECKUNGSHEMMUNG (1) Durch den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung nicht gehemmt. (2) Das Gericht kann jedoch einen Aufschub der Vollstreckung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS TEXTILREINIGER-HANDWERK (TEXTILREINIGERMEISTERVERORDNUNG - TEXTRMSTRV) § 8 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 48 ZEUGENPFLICHTEN; LADUNG (1) Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt. (2) ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS TEXTILREINIGER-HANDWERK (TEXTILREINIGERMEISTERVERORDNUNG - TEXTRMSTRV) § 9 INKRAFTTRETEN (1) Diese Verordnung tritt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 48A BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGE ZEUGEN; BESCHLEUNIGUNGSGEBOT (1) Ist der Zeuge zugleich der Verletzte, so sind die ihn betreffenden Verhandlungen, Vernehmungen und sonstigen Untersuchungshandlungen stets unter Berücksichtigung ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS TEXTILREINIGER-HANDWERK (TEXTILREINIGERMEISTERVERORDNUNG - TEXTRMSTRV) SCHLUßFORMEL Der Bundesminister für Wirtschaft ...