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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 151 - 160 von 636 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 4 PrüfbV - Einzelnorm



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geworden sind, sind zu berücksichtigen und im Prüfungsbericht darzulegen. (4) Wurde im Berichtszeitraum eine Prüfung gemäß § 44 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes durchgeführt, so hat der Abschlussprüfer die Ergebnisse dieser Prüfung bei der Prüfung der aufsichtlichen Sachverhalte zu verwerten ...
- § 21 InsO - Einzelnorm



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, 171 entsprechend.Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen berührt nicht die Wirksamkeit von Verfügungen über Finanzsicherheiten nach § 1 Abs. 17 des Kreditwesengesetzes und die Wirksamkeit der Verrechnung von Ansprüchen und Leistungen aus Zahlungsaufträgen, Aufträgen zwischen Zahlungsdienstleistern oder ...
- § 8a StFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINES FINANZMARKT- UND EINES WIRTSCHAFTSSTABILISIERUNGSFONDS (STABILISIERUNGSFONDSGESETZ - STFG) § 8A BUNDESRECHTLICHE ABWICKLUNGSANSTALTEN (1) Die Anstalt kann auf Antrag der übertragenden Gesellschaft teilrechtsfähige Anstalten
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- § 9 WoImmoDarlRV - Einzelnorm



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der Bundesanstalt festgelegten Beschränkungen unterliegen, weil für sie die Regelungen zu den Ausnahmen nach § 48u Absatz 1 Satz 3 und Satz 5 des Kreditwesengesetzes, zur Bagatellgrenze nach § 48u Absatz 3 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 10 oder die Schwellenwertregelung nach § ...
- § 15a VAG - Einzelnorm



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) § 15A IMMOBILIAR-VERBRAUCHERDARLEHEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt § 18a Absatz 1 bis 10 des Kreditwesengesetzes entsprechend. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung durch Unternehmen, die nicht der Aufsicht durch die Aufsichtsbehörden der Länder unterliegen ...
- § 11 WoImmoDarlRV - Einzelnorm



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Schwellenwertregelung, wenn die Vergabe aller Darlehen insgesamt den Bedingungen der Schwellenwertregelung nach § 48u Absatz 3 Nummer 3 und 4 des Kreditwesengesetzes genügt. Der Darlehensgeber kann insoweit die Angaben des Darlehensnehmers oder Auskünfte anderer Stellen verwenden. § 18a Absatz 3 des ...
- § 9 PrüfbV - Einzelnorm



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IT-Projekte sind im Prüfungsbericht darzustellen, 9. Änderungen der Zugehörigkeit des Instituts zu einem Finanzkonglomerat nach § 1 Absatz 20 des Kreditwesengesetzes sowie Änderungen des übergeordneten Unternehmens eines Finanzkonglomerats nach § 12 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes. (3) Der ...
- § 1 KfWV - Einzelnorm



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FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (KFW-VERORDNUNG - KFWV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Diese Verordnung regelt, welche Vorschriften 1. des Kreditwesengesetzes in der jeweils geltenden Fassung, 2. des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, 3. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ...
- § 15 WpIG - Einzelnorm



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des § 2 Absatz 3 Nummer 1, 2 und 4 oder ein Nebengeschäft im Sinne des § 2 Absatz 4 erbringen will, ohne die in § 32 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes bestimmte Schwelle zu überschreiten, bedarf einer schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt; die Bundesanstalt hat § 37 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
- § 6 ZAG - Einzelnorm



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der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank, die nach diesem Gesetz bestellten Abwickler, die nach § 20 Absatz 2 in Verbindung mit § 45c des Kreditwesengesetzes bestellten Sonderbeauftragten, die gerichtlich bestellten Treuhänder nach § 14 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 2c Absatz 2 Satz 2 des ...
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