zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE RECHNUNGS- UND BUCHFÜHRUNGSPFLICHTEN DER PFLEGEEINRICHTUNGEN (PFLEGE-BUCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - PBV) ANLAGE 3A ANLAGENNACHWEIS (Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1995, 1537; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE RECHNUNGS- UND BUCHFÜHRUNGSPFLICHTEN DER PFLEGEEINRICHTUNGEN (PFLEGE-BUCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - PBV) ANLAGE 3B NACHWEIS DER FÖRDERUNGEN NACH LANDESRECHT (FÖRDERNACHWEIS) (Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1995, ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 2 AUSNAHMEN VOM ANWENDUNGSBEREICH Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Verträge über 1. Leistungen der Krankenhäuser ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 4 VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSDAUER (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung einer Befristung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 5 WECHSEL DER VERTRAGSPARTEIEN (1) Mit Personen, die mit dem Verbraucher einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 9 ENTGELTERHÖHUNG BEI ÄNDERUNG DER BERECHNUNGSGRUNDLAGE (1) Der Unternehmer kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 10 NICHTLEISTUNG ODER SCHLECHTLEISTUNG (1) Erbringt der Unternehmer die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 11 KÜNDIGUNG DURCH DEN VERBRAUCHER (1) Der Verbraucher kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 13 NACHWEIS VON LEISTUNGSERSATZ UND ÜBERNAHME VON UMZUGSKOSTEN (1) Hat der Verbraucher nach § 11 Absatz 3 Satz 1 aufgrund ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 14 SICHERHEITSLEISTUNGEN (1) Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Sicherheiten für die Erfüllung seiner Pflichten aus ...