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Trefferliste für 'seeschiffen'
Dokument 151 - 160 von 226 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 12 AbfAEV - Einzelnorm



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nur für den Tätigkeitsbereich gilt, für den die EMAS-Registrierung vorliegt, 5. Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen, die Abfälle mit Seeschiffen sammeln oder befördern, sowie 6. Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen, die Abfälle im Rahmen von Paket-, Express- und Kurierdiensten ...
- § 7 SeeLotsEigV - Einzelnorm



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haben, 2. dem Seeärztlichen Dienst eine Bescheinigung einer Lotsenbrüderschaft über die Begleitung von mindestens drei Lotsberatungen von Seeschiffen in deutschen Seegewässern, von denen eine Lotsberatung nachts erfolgen muss, vorlegen, 3. dem Seeärztlichen Dienst ein für den Zeitraum der Lotsbegleitungen ...
- § 17 WiSiG 1965 - Einzelnorm



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geeigneten Weise erfolgen. In diesen Fällen gilt die Zustellung mit dem auf die Bekanntgabe folgenden Tag als bewirkt. 2. Zustellungen an Führer von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen können auch durch Funkspruch vorgenommen werden. Eine Ausfertigung der Verfügung ist gleichzeitig dem Eigentümer ...
- § 7 FlaggRG - Einzelnorm



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technische Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von Besatzungsmitgliedern zu fördern, die auf in inländischen Schiffsregistern eingetragenen Seeschiffen beschäftigt sind. (4) Ergibt eine Überprüfung, dass die nach Absatz 2 eingegangene Verpflichtung nicht oder nicht mehr erfüllt wird, ist für ...
- § 7a FlaggRG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS FLAGGENRECHT DER SEESCHIFFE UND DIE FLAGGENFÜHRUNG DER BINNENSCHIFFE (FLAGGENRECHTSGESETZ) § 7A (1) Bei Seeschiffen, für die ein Schiffszertifikat oder ein Schiffsvorzertifikat erteilt ist, wird die Ausflaggungsgenehmigung erst mit der Eintragung eines entsprechenden ...
- § 9a FlaggRG - Einzelnorm



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von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See angebracht ist. (3) Das Verfahren zum Anbringen der IMO-Schiffsidentifikationsnummer an Seeschiffen, die aus einem anderen Werkstoff als Holz oder Metall hergestellt sind, muss von der Flaggenbehörde genehmigt werden. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 10 FlaggRG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS FLAGGENRECHT DER SEESCHIFFE UND DIE FLAGGENFÜHRUNG DER BINNENSCHIFFE (FLAGGENRECHTSGESETZ) § 10 Seeschiffen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbaut worden sind und die nicht bereits nach den Vorschriften der §§ 1 und 2 zur Führung der Bundesflagge ...
- GewO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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bedürfen § 29 Auskunft und Nachschau § 30 Privatkrankenanstalten § 30a § 30b § 30c (weggefallen) § 31 Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung § 32 Regelung der Sachkundeprüfung, Aufgabenauswahlausschüsse § 33 (weggefallen) § 33a Schaustellungen ...
- § 2 ABV - Einzelnorm



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- UND BEDARFSTRÄGERVERORDNUNG - ABV) § 2 BESONDERE ANFORDERUNGSBEHÖRDEN (1) Anforderungsbehörden sind für die Inanspruchnahme von 1. Seeschiffen - mit Ausnahme der Seefischereifahrzeuge - nebst Zubehör die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt; 2. Seefischereifahrzeugen nebst Zubehör die staatlichen ...
- § 8 Ems LV - Einzelnorm



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- EMS LV) § 8 BEFREIUNG VON DER ANNAHMEPFLICHT EINES BORDLOTSEN OHNE ANTRAG FÜR SEESCHIFFE (1) Von der Lotsenannahmepflicht befreit sind Führer von Seeschiffen mit einer Länge bis einschließlich 120 m, einer Breite bis einschließlich 19 m und einem Tiefgang bis einschließlich 6 m 1. auf einer Fahrtstrecke ...
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