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Trefferliste für 'telekommunikationsgesetz'

Dokument 151 - 160 von 288 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 93 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 93 GEMEINSAME FREQUENZZUTEILUNGEN Die Bundesnetzagentur kann mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Gruppe für Frequenzpolitik zusammenarbeiten, um unter Berücksichtigung der ...
§ 193 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 193 VERÖFFENTLICHUNG VON WEISUNGEN Weisungen, die das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erteilen, sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. ...
§ 94 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 94 ZEITLICHE KOORDINIERUNG DER FREQUENZZUTEILUNGEN (1) Die Bundesnetzagentur schafft die Voraussetzungen für die Zuteilung von harmonisierten Frequenzen unverzüglich, spätestens jedoch 30 Monate nach der Festlegung harmonisierter ...
§ 194 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 194 AUFGABEN UND RECHTE DES BEIRATES (1) Der Beirat nach § 5 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat die in den nachstehenden Absätzen genannten Aufgaben ...
§ 2 TKEMVFuAÜbertrV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN NACH DEM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ, DEM ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ UND DEM FUNKANLAGENGESETZ (TKG-EMVG-FUAG-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - TKEMVFUAÜBERTRV) § 2 ÜBERTRAGUNG VON VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN ...
§ 95 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 95 ORBITPOSITIONEN UND FREQUENZNUTZUNGEN DURCH SATELLITEN (1) Natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die Orbitpositionen und Frequenzen durch Satelliten ...
§ 195 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 195 TÄTIGKEITSBERICHT, SEKTORGUTACHTEN (1) Die Bundesnetzagentur legt den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und die Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation ...
§ 3 TKEMVFuAÜbertrV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN NACH DEM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ, DEM ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ UND DEM FUNKANLAGENGESETZ (TKG-EMVG-FUAG-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - TKEMVFUAÜBERTRV) § 3 ÜBERTRAGUNG VON VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN ...
§ 96 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 96 FREQUENZZUTEILUNG FÜR RUNDFUNK, LUFTFAHRT, SEESCHIFFFAHRT, BINNENSCHIFFFAHRT UND SICHERHEITSRELEVANTE FUNKANWENDUNGEN (1) Für die Zuteilung von Frequenzen zur Übertragung von Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder ...
§ 196 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 196 JAHRESBERICHT Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, einschließlich der wesentlichen Marktdaten, ihrer Entscheidungen sowie ihrer eingesetzten ...
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