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Trefferliste für 'telekommunikationsgesetz'

Dokument 151 - 160 von 291 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 1 ZWECK DES GESETZES, ANWENDUNGSBEREICH (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern ...
§ 102 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 102 WIDERRUF DER FREQUENZZUTEILUNG, VERZICHT (1) Eine Frequenzzuteilung kann neben den Fällen des § 49 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn 1. nicht innerhalb eines Jahres ...
§ 202 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 202 DURCHSETZUNG VON VERPFLICHTUNGEN (1) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein Unternehmen seine Verpflichtungen nach diesem Gesetz, aufgrund dieses Gesetzes, nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 oder nach der Verordnung ...
§ 2 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 2 ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER REGULIERUNG (1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind 1. die Sicherstellung der Konnektivität sowie die Förderung des Zugangs ...
§ 103 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 103 ÜBERWACHUNG, ANORDNUNG DER AUßERBETRIEBNAHME, MONITORING DER MOBILFUNKVERSORGUNG (1) Zur Sicherstellung der Frequenzordnung überwacht die Bundesnetzagentur die Frequenznutzung. Soweit es für die Überwachung, insbesondere ...
§ 203 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 203 AUSKUNFTSVERLANGEN UND WEITERE UNTERSUCHUNGSRECHTE; ÜBERMITTLUNGSPFLICHTEN (1) Unbeschadet anderer nationaler oder auf unmittelbar vollziehbarem Recht der Europäischen Union beruhender Berichts- und Informationspflichten ...
§ 3 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1. „Anbieter von Telekommunikationsdiensten“ jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt; 2. „Anruf“ eine über einen öffentlich zugänglichen ...
§ 104 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 104 EINSCHRÄNKUNG DER FREQUENZZUTEILUNG Die Nutzung der zugeteilten Frequenzen kann vorübergehend eingeschränkt werden, wenn diese Frequenzen von den zuständigen Behörden zur Bewältigung ihrer Aufgaben im Spannungs- und ...
§ 204 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 204 AUSKUNFTSERTEILUNG (1) Die Inhaber der Unternehmen oder die diese vertretenden Personen sind verpflichtet, 1. die verlangten Auskünfte nach § 203 Absatz 1 bis 4 zu erteilen, 2. die geschäftlichen Unterlagen vorzulegen ...
§ 4 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 4 INTERNATIONALE BERICHTSPFLICHTEN Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen der Bundesnetzagentur und, soweit es für die Erfüllung ihrer ...
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