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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 161 - 170 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 54 AMG - Einzelnorm*
... Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Betriebsverordnungen für Betriebe oder Einrichtungen zu erlassen, die Arzneimittel in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen oder in denen Arzneimittel entwickelt, hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt oder in den ...
§ 295 SGB 5 - Einzelnorm*
... . Die Diagnosen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der jeweiligen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln. Das Bundesministerium für ...
§ 144 AMG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 144  (1) Wer die in § 4b Absatz 1 genannten Arzneimittel für neuartige Therapien am 23. Juli 2009 befugt herstellt und bis zum 1. Januar 2010 eine Herstellungserlaubnis beantragt, darf diese Arzneimittel ...
§ 15 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 15 KENNZEICHNUNG (1) Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt und keine Fertigarzneimittel ...
§ 73 SGB 5 - Einzelnorm*
... auf dem Verordnungsblatt oder in dem elektronischen Verordnungsdatensatz ausschließen, dass die Apotheken ein preisgünstigeres wirkstoffgleiches Arzneimittel anstelle des verordneten Mittels abgeben. Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis den Festbetrag nach § 35 überschreitet, hat der Arzt ...
§ 301 SGB 5 - Einzelnorm*
... Die Diagnosen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 7 sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der jeweiligen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln. Die Operationen und ...
§ 21 FDZGesV - Einzelnorm*
... GESUNDHEIT-VERORDNUNG - FDZGESV) § 21 KOSTENERSTATTUNG UND VORSCHUSS (1) Die Kranken- und die Pflegekassen erstatten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Robert Koch-Institut die Sach- und Personalkosten, die diesen Stellen durch die Wahrnehmung der Aufgaben im Datentransparenzverfahren ...
§ 14 AMG - Einzelnorm*
... Menschen keine ärztliche Person vorhanden ist, 6. geeignete Räume und Einrichtungen für die beabsichtigte Herstellung, Prüfung und Lagerung der Arzneimittel nicht vorhanden sind oder 6a. der Hersteller nicht in der Lage ist zu gewährleisten, dass die Herstellung oder Prüfung der Arzneimittel nach dem ...
§ 21 AMG - Einzelnorm*
... in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 oder in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007. (2) Einer Zulassung bedarf es nicht für Arzneimittel, die 1. auf Grund nachweislich häufiger ärztlicher oder zahnärztlicher Verschreibung in den wesentlichen Herstellungsschritten in einer Apotheke ...
§ 11a ApoG - Einzelnorm*
... den Versandhandel keine gesonderten Vorschriften bestehen. 2. Mit einem Qualitätssicherungssystem wird sichergestellt, dass a) das zu versendende Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt, b) das versandte Arzneimittel der Person ...
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