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Trefferliste für 'gesellschaften'

Dokument 161 - 170 von 837 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 87 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 87 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats oder als Mitglied eines Prüfungsausschusses einer Gesellschaft, die ein Unternehmen von öffentlichem ...
Schlussformel SEuSCEVVorschl - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES RATES ÜBER BEFRISTETE MAßNAHMEN IN BEZUG AUF DIE HAUPTVERSAMMLUNGEN EUROPÄISCHER GESELLSCHAFTEN (SE) UND DIE GENERALVERSAMMLUNGEN EUROPÄISCHER GENOSSENSCHAFTEN (SCE) SCHLUSSFORMEL   Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich ...
§ 18 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 18 MITBERECHTIGUNG AM GESCHÄFTSANTEIL (1) Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so können sie die Rechte aus demselben nur gemeinschaftlich ausüben. (2 ...
§ 88 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 88 MITTEILUNGEN AN DIE ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSSTELLE (1) Die nach § 87 Absatz 5 zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft ...
§ 19 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 19 LEISTUNG DER EINLAGEN (1) Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind nach dem Verhältnis der Geldeinlagen zu leisten. (2) Von der Verpflichtung zur Leistung der Einlagen können ...
Anlage 1 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) ANLAGE 1 (ZU § 2 ABS. 1A) (Fundstelle: BGBl. I 2008, 2044 - 2045) PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 20 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 20 VERZUGSZINSEN Ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, ist zur Entrichtung von Verzugszinsen von Rechts wegen ...
Anlage 2 GmbHG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) ANLAGE 2 (ZU § 2 ABSATZ 3) (Fundstelle: BGBl. I 2021, 3364 - 3366) a) Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft mittels Videokommunikation UR. Nr. ___________________ ...
§ 21 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 21 KADUZIERUNG (1) Im Fall verzögerter Einzahlung kann an den säumigen Gesellschafter eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen einer zu bestimmenden Nachfrist unter Androhung ...
§ 22 GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 22 HAFTUNG DER RECHTSVORGÄNGER (1) Für eine von dem ausgeschlossenen Gesellschafter nicht erfüllte Einlageverpflichtung haftet der Gesellschaft auch der letzte und jeder frühere Rechtsvorgänger ...
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