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Trefferliste für 'gewo'

Dokument 161 - 170 von 199 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 34b GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 34B VERSTEIGERERGEWERBE (1) Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zu den beweglichen Sachen im Sinne der Vorschrift gehören auch ...
§ 150 GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 150 AUSKUNFT AUF ANTRAG DER BETROFFENEN PERSON (1) Auf Antrag erteilt die Registerbehörde einer Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers. Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 wird dadurch ...
§ 34c GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 34C IMMOBILIENMAKLER, DARLEHENSVERMITTLER, BAUTRÄGER, BAUBETREUER, WOHNIMMOBILIENVERWALTER, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Wer gewerbsmäßig 1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder ...
§ 150a GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 150A AUSKUNFT AN BEHÖRDEN ODER ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER (1) Auskünfte aus dem Register werden für 1. die Verfolgung wegen einer a) in § 148 Nr. 1, b) in § 404 Abs. 1, 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, in § 8 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ...
§ 34d GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 34D VERSICHERUNGSVERMITTLER, VERSICHERUNGSBERATER (1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis ...
§ 150b GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 150B AUSKUNFT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNG (1) Die Registerbehörde kann Hochschulen, anderen Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, und öffentlichen Stellen Auskunft aus dem Register erteilen, soweit diese für ...
§ 34e GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 34E VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und ...
§ 150c GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 150C AUSKUNFT AN AUSLÄNDISCHE SOWIE ÜBER- UND ZWISCHENSTAATLICHE STELLEN (1) Ersuchen von Stellen eines anderen Staates sowie von über- und zwischenstaatlichen Stellen um Erteilung einer Auskunft aus dem Register werden nach den hierfür ...
§ 34f GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 34F FINANZANLAGENVERMITTLER (1) Wer im Umfang der Bereichsausnahmen des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes oder des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 des Wertpapierinstitutsgesetzes gewerbsmäßig zu 1. Anteilen oder Aktien ...
§ 150d GewO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 150D PROTOKOLLIERUNGEN (1) Die Registerbehörde fertigt zu den von ihr erteilten Auskünften Protokolle, die folgende Daten enthalten: 1. die Vorschrift des Gesetzes, auf der die Auskunft beruht, 2. die in der Anfrage und der Auskunft verwendeten ...
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