Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 161 - 170 von 3775 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 1 ZIELSETZUNG UND ANWENDUNGSBEREICH (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
§ 2 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung ...
§ 5 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 5 BEURTEILUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten ...
§ 15 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 15 PFLICHTEN DER BESCHÄFTIGTEN (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der ...
II. BMASZustAnO - Einzelnorm*
... VON ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IN ANGELEGENHEITEN VON BESOLDUNG, VON AMTSBEZÜGEN UND NACH DEM BUNDESREISEKOSTENGESETZ, DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH ...
§ 17 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 17 RECHTE DER BESCHÄFTIGTEN (1) Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen ...
§ 20 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 20 REGELUNGEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST (1) Für die Beamten der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften ...
§ 20b ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 20B NATIONALE ARBEITSSCHUTZKONFERENZ (1) Die Aufgabe der Entwicklung, Steuerung und Fortschreibung der gemeinsamen ...
§ 7 ArbStättV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER ARBEITSSTÄTTEN (ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG - ARBSTÄTTV) § 7 AUSSCHUSS FÜR ARBEITSSTÄTTEN (1) Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Arbeitsstätten gebildet, in dem fachkundige Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen ...
Art 2 AFG§116G - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER NEUTRALITÄT DER BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT BEI ARBEITSKÄMPFEN ART 2 AUFHEBUNG VON ANORDNUNGEN Die Neutralitäts-Anordnung vom 22. März 1973 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1973 S. 365) und die Anordnung zur Ergänzung ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche