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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 161 - 170 von 3844 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage 5 IndElAusbV 2007 - Einzelnorm*
... betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben   3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 19 Absatz 1 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene ...
Anlage 6 IndElAusbV 2007 - Einzelnorm*
... betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben   3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 23 Absatz 1 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene ...
§ 6a SGB 2 - Einzelnorm*
... der Bundesagentur als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassenen kommunalen Träger werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung über den 31. Dezember 2010 hinaus unbefristet verlängert, wenn die zugelassenen kommunalen Träger gegenüber der zuständigen ...
§ 15 SGB 2 - Einzelnorm*
... FÜR ARBEITSUCHENDE - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. DEZEMBER 2003, BGBL. I S. 2954) § 15 POTENZIALANALYSE UND KOOPERATIONSPLAN (1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen ...
§ 4 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 4 VERBOT DER MEHRARBEIT; RUHEZEIT (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer ...
§ 8 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 8 BESCHRÄNKUNG VON HEIMARBEIT (1) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister darf Heimarbeit an eine schwangere in Heimarbeit beschäftigte Frau oder ...
§ 11 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 11 UNZULÄSSIGE TÄTIGKEITEN UND ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR SCHWANGERE FRAUEN (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben ...
§ 12 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 12 UNZULÄSSIGE TÄTIGKEITEN UND ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR STILLENDE FRAUEN (1) Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben ...
§ 3 FamkaKiGAbrV - Einzelnorm*
... ABRUF VON DATEN DER TRÄGER DER LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN UND DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH DURCH DIE FAMILIENKASSE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR PRÜFUNG DES ANSPRUCHS AUF KINDERGELD (FAMKAKIGABRV) § 3 VERFAHREN DES DATENABRUFS (1) Beschäftigte, denen eine Abrufberechtigung nach § 2 Absatz 1 erteilt ...
§ 6a TVGDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES TARIFVERTRAGSGESETZES § 6A  (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann eine Teilnahme der in § 5 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes Genannten, der Antragsteller, der Mitglieder des Tarifausschusses und weiterer ...
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