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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 161 - 170 von 1128 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 47 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 47 ANORDNUNGEN IM RAHMEN DER ENTGELTREGULIERUNG (1) Die Bundesnetzagentur kann im Rahmen oder zur Vorbereitung von Verfahren der Entgeltregulierung nach diesem Abschnitt anordnen, dass das Unternehmen mit beträchtlicher ...
§ 51 TKG - Einzelnorm*
... stehen. Gleiches gilt für die Auswahl an Unternehmen und Diensten. (3) Nach Anhörung der betroffenen Verbände und der Unternehmen stellt die Bundesnetzagentur den Bedarf nach Absatz 2 fest, der sich aus den Bedürfnissen von Endnutzern mit Behinderungen ergibt. Zur Sicherstellung des Dienstes sowie der ...
§ 106 TKG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 106 LOKALES ROAMING, ZUGANG ZU AKTIVEN UND PASSIVEN NETZINFRASTRUKTUREN (1) Die Bundesnetzagentur kann den Betreiber eines öffentlichen Mobilfunknetzes dazu verpflichten, in einem räumlich umgrenzten Gebiet die Mitnutzung passiver Infrastrukturen ...
§ 162 TKG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 162 AUSGLEICH FÜR DIE VERSORGUNG MIT TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTEN (1) Die Bundesnetzagentur gewährt dem Diensteverpflichteten nach § 161 Absatz 2 oder 3 nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem dem Diensteverpflichteten ein Defizit ...
§ 183 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 183 KONTROLLE UND DURCHSETZUNG VON VERPFLICHTUNGEN (1) Die Bundesnetzagentur kann Anordnungen und andere Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Vorschriften des Abschnitts 1 sowie der aufgrund dieses Abschnitts ergangenen ...
§ 197 TKG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 197 ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN BEHÖRDEN AUF NATIONALER EBENE (1) Die Bundesnetzagentur entscheidet in den folgenden Fällen im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt: 1. §§ 10 und 11, 2. § 31, 3. § 32 und 4. § 101 Absatz 2 Nummer ...
§ 202 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 202 DURCHSETZUNG VON VERPFLICHTUNGEN (1) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein Unternehmen seine Verpflichtungen nach diesem Gesetz, aufgrund dieses Gesetzes, nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 oder nach der Verordnung ...
§ 5 BEMFV - Einzelnorm*
... ZUR BEGRENZUNG ELEKTROMAGNETISCHER FELDER (BEMFV) § 5 ERTEILEN EINER STANDORTBESCHEINIGUNG (1) Zur Erteilung der Standortbescheinigung ermittelt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzugsweise rechnerisch oder auch messtechnisch nach DIN EN 50413 (Ausgabe ...
§ 23 TKÜV - Einzelnorm*
... Maß zu begrenzen und nur zulässig 1. zur Durchführung des Nachweises nach § 19 oder einer insbesondere zur Beseitigung von Fehlfunktionen von der Bundesnetzagentur verlangten Prüfung nach § 170 Absatz 1 Nummer 5 des Telekommunikationsgesetzes, 2. zur Funktionsprüfung der Überwachungseinrichtungen durch ...
Inhaltsübersicht MsbG - Einzelnorm*
... § 45 Ausstattungsverpflichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers Kapitel 7 Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur § 46 Verordnungsermächtigungen § 47 Festlegungen der Bundesnetzagentur § 48 Analysen und Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ...
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