zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39K GEBOTE FÜR BIOMETHANANLAGEN (1) An den Ausschreibungen dürfen nur Anlagen teilnehmen, die nach Zuschlagserteilung erstmals in Betrieb gesetzt werden. (2) In Ergänzung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) ANLAGE 2 (ZU § 36H) REFERENZERTRAG (Fundstelle: BGBl. I 2014, 1110; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) 1. Eine Referenzanlage ist eine Windenergieanlage eines bestimmten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 1A ZEITLICHE TRANSFORMATION (1) Nach der Vollendung des Kohleausstiegs wird die Treibhausgasneutralität der Stromversorgung im Bundesgebiet angestrebt. (2) Nach der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39L HÖCHSTWERT FÜR BIOMETHANANLAGEN (1) Der Höchstwert für Biomethananlagen beträgt 19,31 Cent pro Kilowattstunde. (2) Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) ANLAGE 3 (ZU § 50B) VORAUSSETZUNGEN UND HÖHE DER FLEXIBILITÄTSPRÄMIE (Fundstelle: BGBl. I 2014, 1111 - 1112; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) I. Voraussetzungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 2 BESONDERE BEDEUTUNG DER ERNEUERBAREN ENERGIEN Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39M BESONDERE ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN FÜR BIOMETHANANLAGEN (1) In den Biomethananlagen darf ausschließlich Biomethan zur Erzeugung des Stroms eingesetzt werden. (2) Der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind 1. „Anlage“ jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39N INNOVATIONSAUSSCHREIBUNGEN (1) Die Bundesnetzagentur führt Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien durch. Die Teilnahme an diesen Ausschreibungen ist ...