Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'einstellung'

Dokument 161 - 170 von 1162 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 12 FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 12 ZUSAMMENTREFFEN MIT EINKOMMEN Der Anspruch auf ein Ausgleichsgeld ruht während der Zeit, in der der Leistungsberechtigte 1. eine Beschäftigung oder selbständige ...
§ 13 FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 13 BEENDIGUNG EINER BESCHÄFTIGUNG WEGEN FLÄCHENSTILLEGUNG, EXTENSIVIERUNG, AUFGABE VON REBFLÄCHEN UND APFELBAUMRODUNG (1) Die §§ 9 bis 12 gelten entsprechend für ...
§ 14 FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 14 ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE, LANDWIRTSCHAFTLICHE UNFALLVERSICHERUNG, KRANKENVERSICHERUNG DER LANDWIRTE, SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG (1) Der Bund trägt die Beiträge ...
§ 15 FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 15 GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG UND KRANKENVERSICHERUNG, SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG, ZUSATZVERSORGUNG FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE ARBEITNEHMER (1) Die Zeit des Bezuges ...
§ 15a FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 15A WIDERSPRUCH UND KLAGE GEGEN DIE VERÄNDERUNG DES ZAHLBETRAGS DER PRODUKTIONSAUFGABERENTE UND DES AUSGLEICHSGELDES ZUM 1. APRIL 2004 Widerspruch und Klage gegen ...
§ 16 FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 16 BEENDIGUNG EINER BESCHÄFTIGUNG WEGEN FLÄCHENSTILLEGUNG, EXTENSIVIERUNG, AUFGABE VON REBFLÄCHEN UND APFELBAUMRODUNG § 14 Abs. 3 und 4 sowie § 15 gelten entsprechend ...
§ 17 FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 17 DURCHFÜHRENDE STELLE Dieses Gesetz wird von der landwirtschaftlichen Alterskasse durchgeführt. Sie unterliegt bei der Ausführung des Gesetzes den Weisungen des ...
§ 18 FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 18 ANWENDUNG SONSTIGER VORSCHRIFTEN (1) Soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt, gelten die für die Alterssicherung der Landwirte maßgebenden Vorschriften ...
§ 18a FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 18A LANDWIRTE IM BEITRITTSGEBIET (1) § 1 gilt für im Beitrittsgebiet selbständig tätige Landwirte auch dann, wenn sie 1. am 1. Juli 1990 ihren Wohnsitz im Beitrittsgebiet ...
§ 18b FELEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 18B ABGABE AN UNTERNEHMEN IM BEITRITTSGEBIET Geht die Nutzung an ein Unternehmen mit Sitz im Beitrittsgebiet über, werden auf den nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche