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Trefferliste für 'handelsgesetzbuch'

Dokument 161 - 170 von 912 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 68 EGHGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM HANDELSGESETZBUCH ART 68  § 285 Nummer 9, § 286 Absatz 5 Satz 1, § 289 Absatz 2 Nummer 5, § 314 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 2 und § 315 Absatz 2 Nummer 4 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ...
§ 23 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 23  Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 117 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 117 WETTBEWERBSVERBOT (1) Ein Gesellschafter darf ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter weder in dem Handelszweig der Gesellschaft Geschäfte machen noch an einer anderen gleichartigen Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter ...
§ 266 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 266 GLIEDERUNG DER BILANZ (1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten ...
§ 340d HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 340D FRISTENGLIEDERUNG Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Anhang nach der Fristigkeit zu gliedern. Für die Gliederung nach der Fristigkeit ist die Restlaufzeit am Bilanzstichtag maßgebend. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 385 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 385  (1) Handelt der Kommissionär nicht gemäß den Weisungen des Kommittenten, so ist er diesem zum Ersatze des Schadens verpflichtet; der Kommittent braucht das Geschäft nicht für seine Rechnung gelten zu lassen. (2) Die Vorschriften ...
§ 474 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 474 AUFWENDUNGSERSATZ Der Lagerhalter hat Anspruch auf Ersatz seiner für das Gut gemachten Aufwendungen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 567 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 567 PFLICHTVERLETZUNG Verletzt eine Partei des Zeitchartervertrags eine Pflicht aus diesem Vertrag, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach den allgemeinen für Schuldverhältnisse geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
Art 69 EGHGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM HANDELSGESETZBUCH ART 69  (1) § 341c des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für ...
§ 24 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 24  (1) Wird jemand in ein bestehendes Handelsgeschäft als Gesellschafter aufgenommen oder tritt ein neuer Gesellschafter in eine Handelsgesellschaft ein oder scheidet aus einer solchen ein Gesellschafter aus, so kann ungeachtet dieser ...
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