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- § 28 IntErbRVG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INTERNATIONALES ERBRECHTSVERFAHRENSGESETZ (INTERBRVG) § 28 VERVOLLSTÄNDIGUNG INLÄNDISCHER ENTSCHEIDUNGEN ZUR VERWENDUNG IM AUSLAND (1) Will eine Partei ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil, das nach § 313b der Zivilprozessordnung in verkürzter Form abgefasst worden ...
- § 29 IntErbRVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INTERNATIONALES ERBRECHTSVERFAHRENSGESETZ (INTERBRVG) § 29 VOLLSTRECKUNGSKLAUSEL ZUR VERWENDUNG IM AUSLAND Vollstreckungsbescheide, Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen oder einstweilige Anordnungen, deren Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
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- § 4 SVÜV - Einzelnorm



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SOLDATENVERSORGUNGSRECHTLICHE ÜBERGANGSREGELUNGEN NACH HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (SOLDATENVERSORGUNGS-ÜBERGANGSVERORDNUNG - SVÜV) § 4 VERWENDUNG VON SOLDATEN IM RUHESTAND UND EHEMALIGEN SOLDATEN AUF ZEIT (1) Für Soldaten im Ruhestand und ehemalige Soldaten auf Zeit, die wegen ihrer besonderen ...
- § 98 AgrStatG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER AGRARSTATISTIKEN (AGRARSTATISTIKGESETZ - AGRSTATG) § 98 ÜBERMITTLUNG, VERWENDUNG UND VERÖFFENTLICHUNG VON EINZELANGABEN (1) Die Übermittlung von Einzelangaben an die zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden ist im Rahmen des § 16 Absatz 4
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- § 12 SchuVAbdrV - Einzelnorm



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ÜBER DEN BEZUG VON ABDRUCKEN AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS (SCHULDNERVERZEICHNISABDRUCKVERORDNUNG - SCHUVABDRV) § 12 ANFERTIGUNG, ERTEILUNG UND VERWENDUNG VON LISTEN Listen sind unverzüglich nach dem Eingang der Abdrucke zu erstellen und den Beziehern zu überlassen. § 9 gilt entsprechend. * zum Seitenanfang ...
- § 7 VersRücklG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE VERSORGUNGSRÜCKLAGE DES BUNDES (VERSORGUNGSRÜCKLAGEGESETZ - VERSRÜCKLG) § 7 VERWENDUNG DES SONDERVERMÖGENS Das Sondervermögen ist nach Abschluss der Zuführung der Mittel (§ 14a Absatz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes) ab 1. Januar
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- § 17 VersRücklG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE VERSORGUNGSRÜCKLAGE DES BUNDES (VERSORGUNGSRÜCKLAGEGESETZ - VERSRÜCKLG) § 17 VERWENDUNG DES SONDERVERMÖGENS „VERSORGUNGSFONDS DES BUNDES“; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Ab dem Jahr 2030 entstehende Versorgungsausgaben für den in
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- § 20 EinSiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINLAGENSICHERUNGSGESETZ (EINSIG) § 20 VERWENDUNG DER VERFÜGBAREN FINANZMITTEL (1) Die verfügbaren Finanzmittel der Einlagensicherungssysteme sind für folgende Zwecke zu verwenden: 1. zur Entschädigung der Einleger und zur Finanzierung der Entschädigung
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- § 40d TabStV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES TABAKSTEUERGESETZES (TABAKSTEUERVERORDNUNG - TABSTV) § 40D ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS BEI VERWENDUNG DES VEREINFACHTEN ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS (1) Während der Beförderung der Tabakwaren kann der zertifizierte Versender den Bestimmungsort ...
- § 13 AbwAG - Einzelnorm



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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ABGABEN FÜR DAS EINLEITEN VON ABWASSER IN GEWÄSSER (ABWASSERABGABENGESETZ - ABWAG) § 13 VERWENDUNG (1) Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Die Länder ...
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