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Trefferliste für 'verwendung'

Dokument 161 - 170 von 4740 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 28 IntErbRVG - Einzelnorm****
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INTERNATIONALES ERBRECHTSVERFAHRENSGESETZ (INTERBRVG) § 28 VERVOLLSTÄNDIGUNG INLÄNDISCHER ENTSCHEIDUNGEN ZUR VERWENDUNG IM AUSLAND (1) Will eine Partei ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil, das nach § 313b der Zivilprozessordnung in verkürzter Form abgefasst worden ...
§ 29 IntErbRVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INTERNATIONALES ERBRECHTSVERFAHRENSGESETZ (INTERBRVG) § 29 VOLLSTRECKUNGSKLAUSEL ZUR VERWENDUNG IM AUSLAND Vollstreckungsbescheide, Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen oder einstweilige Anordnungen, deren Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat ...
§ 4 SVÜV - Einzelnorm****
... SOLDATENVERSORGUNGSRECHTLICHE ÜBERGANGSREGELUNGEN NACH HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (SOLDATENVERSORGUNGS-ÜBERGANGSVERORDNUNG - SVÜV) § 4 VERWENDUNG VON SOLDATEN IM RUHESTAND UND EHEMALIGEN SOLDATEN AUF ZEIT (1) Für Soldaten im Ruhestand und ehemalige Soldaten auf Zeit, die wegen ihrer besonderen ...
§ 98 AgrStatG - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER AGRARSTATISTIKEN (AGRARSTATISTIKGESETZ - AGRSTATG) § 98 ÜBERMITTLUNG, VERWENDUNG UND VERÖFFENTLICHUNG VON EINZELANGABEN (1) Die Übermittlung von Einzelangaben an die zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden ist im Rahmen des § 16 Absatz 4 ...
§ 12 SchuVAbdrV - Einzelnorm****
... ÜBER DEN BEZUG VON ABDRUCKEN AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS (SCHULDNERVERZEICHNISABDRUCKVERORDNUNG - SCHUVABDRV) § 12 ANFERTIGUNG, ERTEILUNG UND VERWENDUNG VON LISTEN Listen sind unverzüglich nach dem Eingang der Abdrucke zu erstellen und den Beziehern zu überlassen. § 9 gilt entsprechend. * zum Seitenanfang ...
§ 7 VersRücklG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE VERSORGUNGSRÜCKLAGE DES BUNDES (VERSORGUNGSRÜCKLAGEGESETZ - VERSRÜCKLG) § 7 VERWENDUNG DES SONDERVERMÖGENS Das Sondervermögen ist nach Abschluss der Zuführung der Mittel (§ 14a Absatz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes) ab 1. Januar ...
§ 17 VersRücklG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE VERSORGUNGSRÜCKLAGE DES BUNDES (VERSORGUNGSRÜCKLAGEGESETZ - VERSRÜCKLG) § 17 VERWENDUNG DES SONDERVERMÖGENS „VERSORGUNGSFONDS DES BUNDES“; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Ab dem Jahr 2030 entstehende Versorgungsausgaben für den in ...
§ 20 EinSiG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINLAGENSICHERUNGSGESETZ (EINSIG) § 20 VERWENDUNG DER VERFÜGBAREN FINANZMITTEL (1) Die verfügbaren Finanzmittel der Einlagensicherungssysteme sind für folgende Zwecke zu verwenden: 1. zur Entschädigung der Einleger und zur Finanzierung der Entschädigung ...
§ 40d TabStV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES TABAKSTEUERGESETZES (TABAKSTEUERVERORDNUNG - TABSTV) § 40D ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS BEI VERWENDUNG DES VEREINFACHTEN ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS (1) Während der Beförderung der Tabakwaren kann der zertifizierte Versender den Bestimmungsort ...
§ 13 AbwAG - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ABGABEN FÜR DAS EINLEITEN VON ABWASSER IN GEWÄSSER (ABWASSERABGABENGESETZ - ABWAG) § 13 VERWENDUNG (1) Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Die Länder ...
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