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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 171 - 180 von 892 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4 AMHV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) § 4 BEGINN DES HÄRTEFALLPROGRAMMS, WIDERSPRUCH (1) Die zuständige Bundesoberbehörde bestätigt der verantwortlichen ...
§ 34 ApBetrO - Einzelnorm*
... ODER VERBLISTERN VON ARZNEIMITTELN (1) Im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a sind insbesondere folgende Festlegungen zu treffen: 1. zur Auswahl der Arzneimittel, die für ein Stellen oder eine Neuverblisterung grundsätzlich in Frage kommen oder die nicht für das Stellen oder die Neuverblisterung geeignet ...
§ 35 ApBetrO - Einzelnorm*
... oder Geräten, 6. zu den Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokollen gemäß § 7 oder § 8, 7. zu einem eventuellen Transport der hergestellten Arzneimittel, 8. zu den Hygienemaßnahmen sowie 9. zum hygienischen Verhalten des Personals am Arbeitsplatz und zur Art der Schutzkleidung für die Arzneimittelherstellung ...
§ 8 AMHV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) § 8 INFORMATIONSPFLICHTEN DER ZUSTÄNDIGEN BUNDESOBERBEHÖRDE (1) Bei Arzneimitteln, die aus einem gentechnisch ...
§ 3 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 3 QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM, GUTE HERSTELLUNGSPRAXIS UND GUTE FACHLICHE PRAXIS (1) Die Betriebe und ...
§ 7 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 7 LAGERUNG UND TRANSPORT (1) Ausgangsstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie Rückstellmuster sind ...
§ 4 THAMNV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER NACHWEISPFLICHTEN DER TIERHALTER FÜR ARZNEIMITTEL, DIE ZUR ANWENDUNG BEI TIEREN BESTIMMT SIND (TIERHALTER-ARZNEIMITTELANWENDUNGS- UND NACHWEISVERORDNUNG) § 4 ANLAGEN FÜR DIE ORALE ANWENDUNG VON BESTIMMTEN ARZNEIMITTELN BEI TIEREN, DIE ...
§ 5 THAMNV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER NACHWEISPFLICHTEN DER TIERHALTER FÜR ARZNEIMITTEL, DIE ZUR ANWENDUNG BEI TIEREN BESTIMMT SIND (TIERHALTER-ARZNEIMITTELANWENDUNGS- UND NACHWEISVERORDNUNG) § 5 ANWENDUNG VON BESTIMMTEN ARZNEIMITTELN ZUR ORALEN ANWENDUNG BEI TIEREN, DIE DER ...
§ 21 FDZGesV - Einzelnorm*
... GESUNDHEIT-VERORDNUNG - FDZGESV) § 21 KOSTENERSTATTUNG UND VORSCHUSS (1) Die Kranken- und die Pflegekassen erstatten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Robert Koch-Institut die Sach- und Personalkosten, die diesen Stellen durch die Wahrnehmung der Aufgaben im Datentransparenzverfahren ...
§ 1 AMVerkRV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 1  (1) Folgende Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die dazu bestimmt sind, zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden ...
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