Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'arzneimittel'
Dokument 171 - 180 von 885 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 35 ApBetrO - Einzelnorm



...
oder Geräten, 6. zu den Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokollen gemäß § 7 oder § 8, 7. zu einem eventuellen Transport der hergestellten Arzneimittel, 8. zu den Hygienemaßnahmen sowie 9. zum hygienischen Verhalten des Personals am Arbeitsplatz und zur Art der Schutzkleidung für die Arzneimittelherstellung ...
- § 62 AMG - Einzelnorm



...
der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken, insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und Risiken durch gefälschte Arzneimittel oder gefälschte Wirkstoffe, zentral zu erfassen, auszuwerten und die nach diesem Gesetz zu ergreifenden Maßnahmen zu koordinieren. Insbesondere ...
- § 21 FDZGesV - Einzelnorm



...
GESUNDHEIT-VERORDNUNG - FDZGESV) § 21 KOSTENERSTATTUNG UND VORSCHUSS (1) Die Kranken- und die Pflegekassen erstatten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Robert Koch-Institut die Sach- und Personalkosten, die diesen Stellen durch die Wahrnehmung der Aufgaben im Datentransparenzverfahren ...
- ---- BfArMSitzBek - Einzelnorm



- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN DIENSTSITZ DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE ---- Das Bundesministerium für Gesundheit gibt gemäß § 9 Nr. 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 918), der durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September
...
- § 1 FAVO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ANPASSUNG VON ARZNEIMITTEL-FESTBETRÄGEN (FESTBETRAGS-ANPASSUNGSVERORDNUNG - FAVO) § 1 Für die in der Anlage mit den Teilen A, B und C aufgeführten Arzneimittelgruppen nach § 35a Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch werden aufgrund
...
- § 5 AM-HandelsV - Einzelnorm



...
Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN GROßHANDEL UND DIE ARZNEIMITTELVERMITTLUNG (ARZNEIMITTELHANDELSVERORDNUNG - AM-HANDELSV) § 5 LAGERUNG (1) Arzneimittel sind so zu lagern, daß ihre Qualität nicht nachteilig beeinflußt wird und Verwechslungen vermieden werden. Die für bestimmte Arzneimittel erforderliche ...
- § 11a ApoG - Einzelnorm



...
den Versandhandel keine gesonderten Vorschriften bestehen. 2. Mit einem Qualitätssicherungssystem wird sichergestellt, dass a) das zu versendende Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt, b) das versandte Arzneimittel der Person ...
- § 63j AMG - Einzelnorm



...
(ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 63J DOKUMENTATIONS- UND MELDEPFLICHTEN DER BEHANDELNDEN PERSON FÜR NICHT ZULASSUNGS- ODER GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE ARZNEIMITTEL FÜR NEUARTIGE THERAPIEN (1) Die behandelnde Person, die nicht zulassungs- oder genehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien bei einem ...
- § 4 AMHV - Einzelnorm



...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) § 4 BEGINN DES HÄRTEFALLPROGRAMMS, WIDERSPRUCH (1) Die zuständige Bundesoberbehörde bestätigt der verantwortlichen ...
- § 8 AMHV - Einzelnorm



...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) § 8 INFORMATIONSPFLICHTEN DER ZUSTÄNDIGEN BUNDESOBERBEHÖRDE (1) Bei Arzneimitteln, die aus einem gentechnisch ...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89
neue Volltext-Suche