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Trefferliste für 'eintragung'
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- § 21 PStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONENSTANDSGESETZ (PSTG) § 21 EINTRAGUNG IN DAS GEBURTENREGISTER (1) Im Geburtenregister werden beurkundet 1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, 2. Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt, 3. das Geschlecht des Kindes, 4. die Vornamen
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- § 31 PStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONENSTANDSGESETZ (PSTG) § 31 EINTRAGUNG IN DAS STERBEREGISTER (1) Im Sterberegister werden beurkundet 1. die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt, das Geschlecht, 2. der letzte Wohnsitz und der Familienstand des
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- § 3 SEAG - Einzelnorm



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DER VERORDNUNG (EG) NR. 2157/2001 DES RATES VOM 8. OKTOBER 2001 ÜBER DAS STATUT DER EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFT (SE) (SE-AUSFÜHRUNGSGESETZ - SEAG) § 3 EINTRAGUNG Die SE wird gemäß den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften im Handelsregister eingetragen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- § 29 WeinV 1995 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEINVERORDNUNG § 29 EINTRAGUNG VON LAGEN UND BEREICHEN (ZU § 23 ABSATZ 3 DES WEINGESETZES) (1) Eine Lage darf in die Weinbergsrolle nur eingetragen werden, wenn sie insgesamt mindestens fünf Hektar groß ist. Abweichend davon kann die zuständige Behörde
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- § 93a GBV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER GRUNDBUCHORDNUNG (GRUNDBUCHVERFÜGUNG - GBV) § 93A EINTRAGUNG ÖFFENTLICHER LASTEN Öffentliche Lasten auf einem Grundstück, die im Grundbuch einzutragen sind oder eingetragen werden können, werden nach Maßgabe des § 10 in
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- § 17b EuWO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EUROPAWAHLORDNUNG (EUWO) § 17B EINTRAGUNG VON WAHLBERECHTIGTEN UNIONSBÜRGERN IN DAS WÄHLERVERZEICHNIS VON AMTS WEGEN (1) Ist ein wahlberechtigter Unionsbürger auf seinen Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen
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- § 7 FinVermV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE FINANZANLAGENVERMITTLUNG (FINANZANLAGENVERMITTLUNGSVERORDNUNG - FINVERMV) § 7 EINTRAGUNG (1) Der Eintragungspflichtige hat der zuständigen Erlaubnisbehörde unverzüglich nach Aufnahme seiner Tätigkeit die Angaben nach § 6 Satz 1 Nummer
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- § 43 SVertO - Einzelnorm



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UND VERTEILUNG EINES FONDS ZUR BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG IN DER SEE- UND BINNENSCHIFFAHRT (SCHIFFAHRTSRECHTLICHE VERTEILUNGSORDNUNG - SVERTO) § 43 EINTRAGUNG VON ANGEMELDETEN ANSPRÜCHEN Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle trägt angemeldete Ansprüche wegen Personenschäden und Ansprüche wegen Sachschäden ...
- § 19 DesignG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 19 FÜHRUNG DES REGISTERS, EINTRAGUNG UND DESIGNINFORMATION (1) Das Register für eingetragene Designs wird vom Deutschen Patent- und Markenamt geführt. (2) Das Deutsche Patent- und
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- § 1 NotVPV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ÜBER DAS NOTARVERZEICHNIS UND DIE BESONDEREN ELEKTRONISCHEN NOTARPOSTFÄCHER (NOTARVERZEICHNIS- UND -POSTFACHVERORDNUNG - NOTVPV) § 1 EINTRAGUNG VON AMTSPERSONEN (1) In das Notarverzeichnis sind Personen einzutragen, die bestellt sind zum 1. hauptberuflichen Notar, 2. Anwaltsnotar, 3. Notariatsverwalter ...
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