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Trefferliste für 'frauen'
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 9 HebG - Einzelnorm



... , den sozialen, biographischen, kulturellen und religiösen Hintergrund, die sexuelle Orientierung sowie die Lebensphase der zu betreuenden Frauen und Familien. Sie unterstützt deren Selbständigkeit und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung. (3) Das Hebammenstudium soll dazu befähigen, 1. hochkomplexe ...
- Anlage I Kap X EinigVtr - Einzelnorm



... HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ANLAGE I KAP X ANLAGE I KAPITEL X GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR JUGEND, FAMILIE, FRAUEN UND GESUNDHEIT (Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1072 - 1097)Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte untergliedert ...
- § 36 GmbHG - Einzelnorm



... GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 36 ZIELGRÖßEN UND FRISTEN ZUR GLEICHBERECHTIGTEN TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN Die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, legen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer ...
- Eingangsformel BrKrFrühErkV - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 84 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 des Strahlenschutzgesetzes
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- § 4 BrKrFrühErkV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) § 4 AUFKLÄRUNG DER ZU UNTERSUCHENDEN FRAU Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen ...
- § 5 BrKrFrühErkV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) § 5 ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG DER RÖNTGENUNTERSUCHUNG (1) Der Strahlenschutzverantwortliche ...
- § 6 BrKrFrühErkV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) § 6 ANFORDERUNGEN AN DIE AUSRÜSTUNG (1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen ...
- § 7 BrKrFrühErkV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) § 7 BEFUNDUNG DER RÖNTGENUNTERSUCHUNG (1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen ...
- § 9 BrKrFrühErkV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) § 9 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN Die Anforderung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 gilt erst ...
- § 10 BrKrFrühErkV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) § 10 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2018 in Kraft. * zum Seitenanfang
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