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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 171 - 180 von 3844 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 2 AFG§116G - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER NEUTRALITÄT DER BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT BEI ARBEITSKÄMPFEN ART 2 AUFHEBUNG VON ANORDNUNGEN Die Neutralitäts-Anordnung vom 22. März 1973 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1973 S. 365) und die Anordnung zur Ergänzung ...
§ 38 SGB 3 - Einzelnorm*
... ) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen ...
§ 21 BetrSichV - Einzelnorm*
... DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 21 AUSSCHUSS FÜR BETRIEBSSICHERHEIT (1) Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Betriebssicherheit gebildet. Dieser Ausschuss soll aus fachkundigen Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften ...
§ 1 BABefugV 2008 - Einzelnorm*
... ZUR ÜBERTRAGUNG DER BEFUGNIS ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN NACH DEM DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH AUF DEN VORSTAND DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT § 1  Die in § 366a Abs. 4 Satz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit übertragen ...
§ 28q SGB 4 - Einzelnorm*
... S. 3845) § 28Q PRÜFUNG BEI DEN EINZUGSSTELLEN UND DEN TRÄGERN DER RENTENVERSICHERUNG (1) Die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit prüfen bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die die Einzugsstellen eine Vergütung nach § 28l Absatz 1 erhalten, mindestens ...
§ 73 SGB 4 - Einzelnorm*
... entstehen können, für die Ausgaben im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, bedürfen der Einwilligung des Vorstands, bei der Bundesagentur für Arbeit des Verwaltungsrats. Sie darf nur erteilt werden, wenn 1. ein unvorhergesehenes und unabweisbares Bedürfnis vorliegt und 2. durch sie der Haushaltsplan ...
Eingangsformel BAZustAnO - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES VORSTANDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN AUF DEM GEBIET DES BEAMTEN-, VERSORGUNGS- UND DISZIPLINARRECHTS (BAZUSTANO) EINGANGSFORMEL  Nach – § 387 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung ...
II. BAZustAnO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES VORSTANDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN AUF DEM GEBIET DES BEAMTEN-, VERSORGUNGS- UND DISZIPLINARRECHTS (BAZUSTANO) II. VORBEHALT Der Vorstand kann die übertragenen Befugnisse in Einzelfällen selbst ausüben ...
III. BAZustAnO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES VORSTANDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN AUF DEM GEBIET DES BEAMTEN-, VERSORGUNGS- UND DISZIPLINARRECHTS (BAZUSTANO) III. ÜBERGANGSREGELUNGEN Die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über ...
§ 29 WiPrPrüfV - Einzelnorm*
... Anforderungen" oder "genügt nicht den Anforderungen" zu bewerten. Die beiden Bewertungen können gegenseitig mitgeteilt werden. Eine nicht abgegebene Arbeit ist mit "genügt nicht den Anforderungen" zu bewerten. Die bei der mündlichen Prüfung mitwirkenden Mitglieder der Prüfungskommission haben das Recht ...
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