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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 171 - 180 von 3857 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 28q SGB 4 - Einzelnorm*
... S. 3845) § 28Q PRÜFUNG BEI DEN EINZUGSSTELLEN UND DEN TRÄGERN DER RENTENVERSICHERUNG (1) Die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit prüfen bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die die Einzugsstellen eine Vergütung nach § 28l Absatz 1 erhalten, mindestens ...
§ 73 SGB 4 - Einzelnorm*
... entstehen können, für die Ausgaben im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, bedürfen der Einwilligung des Vorstands, bei der Bundesagentur für Arbeit des Verwaltungsrats. Sie darf nur erteilt werden, wenn 1. ein unvorhergesehenes und unabweisbares Bedürfnis vorliegt und 2. durch sie der Haushaltsplan ...
Eingangsformel BAZustAnO - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES VORSTANDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN AUF DEM GEBIET DES BEAMTEN-, VERSORGUNGS- UND DISZIPLINARRECHTS (BAZUSTANO) EINGANGSFORMEL  Nach – § 387 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung ...
II. BAZustAnO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES VORSTANDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN AUF DEM GEBIET DES BEAMTEN-, VERSORGUNGS- UND DISZIPLINARRECHTS (BAZUSTANO) II. VORBEHALT Der Vorstand kann die übertragenen Befugnisse in Einzelfällen selbst ausüben ...
III. BAZustAnO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES VORSTANDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN AUF DEM GEBIET DES BEAMTEN-, VERSORGUNGS- UND DISZIPLINARRECHTS (BAZUSTANO) III. ÜBERGANGSREGELUNGEN Die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über ...
§ 21 BetrSichV - Einzelnorm*
... DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 21 AUSSCHUSS FÜR BETRIEBSSICHERHEIT (1) Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Betriebssicherheit gebildet. Dieser Ausschuss soll aus fachkundigen Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften ...
§ 29 WiPrPrüfV - Einzelnorm*
... Anforderungen" oder "genügt nicht den Anforderungen" zu bewerten. Die beiden Bewertungen können gegenseitig mitgeteilt werden. Eine nicht abgegebene Arbeit ist mit "genügt nicht den Anforderungen" zu bewerten. Die bei der mündlichen Prüfung mitwirkenden Mitglieder der Prüfungskommission haben das Recht ...
§ 88a AufenthG - Einzelnorm*
... Teilnahme nach § 44 Absatz 4 sowie der Anmeldung zu und der Teilnahme an einem Integrationskurs, durch die Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit, den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das Bundesverwaltungsamt und die ...
§ 1 VFBAZV - Einzelnorm*
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUWEISUNGEN AN DAS SONDERVERMÖGEN „VERSORGUNGSFONDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT“ (VFBAZV) § 1 HÖHE DES ZUWEISUNGSSATZES Der für die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen nach § 366a Absatz 2 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ...
§ 2 VFBAZV - Einzelnorm*
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUWEISUNGEN AN DAS SONDERVERMÖGEN „VERSORGUNGSFONDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT“ (VFBAZV) § 2 VERRECHNUNG (1) Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel: ZB = S BE x ZS ...
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