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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'

Dokument 171 - 180 von 597 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 98 2. WOMitbestG - Einzelnorm*
... ) Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 46 Wochen verlängert. (2) In der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung ist gesondert die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugeben, die im Seebetrieb (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes) beschäftigt sind. (3) Für den Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand ...
§ 22 MiLoG - Einzelnorm*
... GESETZ ZUR REGELUNG EINES ALLGEMEINEN MINDESTLOHNS (MINDESTLOHNGESETZ - MILOG) § 22 PERSÖNLICHER ANWENDUNGSBEREICH (1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ...
§ 109 SGB 3 - Einzelnorm*
... der Tarifvertragsparteien durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen, ob, in welcher Höhe und für welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ergänzenden Leistungen nach § 102 Absatz 2 bis 4 in den Zweigen des Baugewerbes und den einzelnen Wirtschaftszweigen ...
Inhaltsübersicht 3. WOMitbestG - Einzelnorm*
... gewählt werden             Unterabschnitt 2               Einleitung der Wahl § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben § 58 Mitteilungen des Hauptwahlvorstands § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten             Unterabschnitt ...
§ 98 3. WOMitbestG - Einzelnorm*
... ) Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 50 Wochen verlängert. (2) In der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung ist gesondert die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugeben, die in Seebetrieben (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes) beschäftigt sind. (3) Für einen Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand ...
§ 7 3. WOMitbestG - Einzelnorm*
... . (2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Der Hauptwahlvorstand kann Wahlberechtigte von Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl teilnehmen, und der Betriebswahlvorstand kann Wahlberechtigte des Betriebs als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu ...
§ 3 THWG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS TECHNISCHE HILFSWERK (THW-GESETZ - THWG) § 3 AUSGLEICHSANSPRÜCHE UND SOZIALE SICHERUNG (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis ...
§ 14 3. WOMitbestG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis DRITTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (3. WOMITBESTG) § 14 ANTRAG AUF ABSTIMMUNG (1) Sind in den Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl teilnehmen, in der Regel insgesamt nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, so kann ...
§ 1 BinSchArbZV - Einzelnorm*
... DER BINNENSCHIFFFAHRT 1 (BINNENSCHIFFFAHRTS-ARBEITSZEITVERORDNUNG - BINSCHARBZV) § 1 GELTUNGSBEREICH (1) Diese Verordnung gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die als Mitglied der Besatzung oder des Bordpersonals an Bord eines Fahrzeugs beschäftigt sind, das in der Bundesrepublik Deutschland ...
§ 323 SGB 3 - Einzelnorm*
... . Mit einem Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 sind die Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitzuteilen, für die die Leistung beantragt wird. Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 sollen ...
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