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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
Dokument 171 - 180 von 579 Treffer,
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- § 109 SGB 3 - Einzelnorm



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der Tarifvertragsparteien durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen, ob, in welcher Höhe und für welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ergänzenden Leistungen nach § 102 Absatz 2 bis 4 in den Zweigen des Baugewerbes und den einzelnen Wirtschaftszweigen ...
- § 1 BinSchArbZV - Einzelnorm



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DER BINNENSCHIFFFAHRT 1 (BINNENSCHIFFFAHRTS-ARBEITSZEITVERORDNUNG - BINSCHARBZV) § 1 GELTUNGSBEREICH (1) Diese Verordnung gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die als Mitglied der Besatzung oder des Bordpersonals an Bord eines Fahrzeugs beschäftigt sind, das in der Bundesrepublik Deutschland ...
- § 323 SGB 3 - Einzelnorm



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. Mit einem Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 sind die Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitzuteilen, für die die Leistung beantragt wird. Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 sollen ...
- § 4 BPersVG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVG) § 4 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beschäftigten, die nach dem für die Dienststelle maßgebenden Tarifvertrag oder nach der Dienstordnung Arbeitnehmerinnen ...
- § 22 MiLoG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR REGELUNG EINES ALLGEMEINEN MINDESTLOHNS (MINDESTLOHNGESETZ - MILOG) § 22 PERSÖNLICHER ANWENDUNGSBEREICH (1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ...
- 2. WOMitbestG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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anderer Unternehmen gewählt werden Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben § 58 Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten ...
- § 7 BGVPLTErG - Einzelnorm



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zwischen der Unfallkasse Post und Telekom oder der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft einerseits und den dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden andererseits bestehen. Die Fortsetzung der Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse ist den Arbeitnehmerinnen ...
- Inhaltsübersicht 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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gewählt werden Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben § 58 Mitteilungen des Hauptwahlvorstands § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten Unterabschnitt ...
- § 98 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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) Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 50 Wochen verlängert. (2) In der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung ist gesondert die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugeben, die in Seebetrieben (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes) beschäftigt sind. (3) Für einen Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand ...
- § 7 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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. (2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Der Hauptwahlvorstand kann Wahlberechtigte von Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl teilnehmen, und der Betriebswahlvorstand kann Wahlberechtigte des Betriebs als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu ...
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