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Trefferliste für 'arzneimittelgesetzes'
Dokument 171 - 180 von 289 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 34 ApBetrO - Einzelnorm



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, des Herstellers.Dem neu verpackten Arzneimittel sind die Packungsbeilagen der enthaltenen Fertigarzneimittel gemäß § 11 Absatz 7 des Arzneimittelgesetzes beizufügen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 1 TÄHAV - Einzelnorm



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, 2. den Erwerb, die Prüfung, die Lagerung und die Abgabe von a) Tierarzneimitteln, b) Arzneimitteln nach § 2 Absatz 1, 2 und 3a des Arzneimittelgesetzes (Humanarzneimittel) oder c) veterinärmedizintechnischen Produkten nach § 3 Absatz 3 des Tierarzneimittelgesetzesdurch Tierärztinnen und Tierärzte und ...
- § 5 TFG - Einzelnorm



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auch nach den Besonderheiten dieser Blutprodukte zu beurteilen. (3) Die für die Leitung der Qualitätskontrolle nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Arzneimittelgesetzes zuständige Person hat dafür zu sorgen, dass die spendende Person vor der Freigabe der Spende nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft ...
- § 1 PEhrlInstZustV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT DES PAUL-EHRLICH-INSTITUTS § 1 Von der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts nach § 77 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes ausgenommen sind 1. homöopathische Arzneimittel, die aus Blut gewonnene Blutbestandteile oder Zubereitungen aus Blutbestandteilen sind ...
- § 1a TPG - Einzelnorm



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verwendet werden können, mit Ausnahme solcher Gewebe, die zur Herstellung von Arzneimitteln für neuartige Therapien im Sinne des § 4 Absatz 9 des Arzneimittelgesetzes bestimmt sind; 2. sind vermittlungspflichtige Organe die Organe Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm im Sinne der Nummer ...
- § 2 PEhrlInstZustV - Einzelnorm



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ZUR ÄNDERUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT DES PAUL-EHRLICH-INSTITUTS § 2 Das Paul-Ehrlich-Institut ist zusätzlich zu den Zuständigkeiten nach § 77 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes zuständig für 1. Arzneimittel, die gentechnologisch hergestellte Blutgerinnungsfaktoren enthalten, 2. BCG-Bakterien enthaltende Arzneimittel ...
- § 128 AMG - Einzelnorm



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Verkehr gebracht werden, bei denen die Packungsbeilage nicht den Vorschriften des § 11 Abs. 1 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes entspricht. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 15 ProdHaftG - Einzelnorm



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NACH ANDEREN RECHTSVORSCHRIFTEN (1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ...
- § 14 AMWHV - Einzelnorm



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Anwendung kommen, entsprechen. Bei hämatopoetischen Stammzellzubereitungen aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut, die nach § 21a des Arzneimittelgesetzes genehmigt worden sind, muss die Prüfanweisung den Genehmigungsunterlagen entsprechen. (3) Die zur Prüfung angewandten Verfahren sind ...
- FrischZV 2021 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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§ 1 Frischzellen § 2 Verbot der Verwendung von Frischzellen § 3 Ausnahmen vom Verbot § 4 Hinweis auf Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Schlussformel * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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