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Trefferliste für 'begriffsbestimmungen'
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- § 2 AVAG - Einzelnorm



... UNION AUF DEM GEBIET DER ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN (ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUSFÜHRUNGSGESETZ - AVAG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Mitgliedstaat jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union, 2. Titel jede Entscheidung, jeder gerichtliche ...
- § 2 SeeUnterkunftsV - Einzelnorm



... DIE UNTERKÜNFTE UND FREIZEITEINRICHTUNGEN DER BESATZUNGSMITGLIEDER AN BORD VON KAUFFAHRTEISCHIFFEN (SEE-UNTERKUNFTSVERORDNUNG - SEEUNTERKUNFTSV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Zu den Unterkünften und Freizeiteinrichtungen im Sinne dieser Verordnung gehören 1. die folgenden Unterkunftsräume: a) Schlaf ...
- § 2 DruckLV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ARBEITEN IN DRUCKLUFT (DRUCKLUFTVERORDNUNG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Arbeitskammern Räume, in denen Arbeiten in Druckluft ausgeführt werden, 2. Personenschleusen Zugänge, durch die ausschließlich
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- § 24 EnergieStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ENERGIESTEUERGESETZ (ENERGIESTG) § 24 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, ERLAUBNIS (1) Verfahren der Steuerbefreiung sind die steuerfreie Verwendung und die steuerfreie Verteilung. Energieerzeugnisse, die nach den §§ 25 bis 29 steuerfrei verwendet werden dürfen, können
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- § 31 EnergieStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ENERGIESTEUERGESETZ (ENERGIESTG) § 31 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, ANMELDUNG, ERLAUBNIS (1) Kohlebetriebe im Sinne dieses Gesetzes sind vorbehaltlich Absatz 2 Betriebe, in denen Kohle gewonnen oder bearbeitet wird. Kohlelieferer im Sinne dieses Gesetzes ist
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- § 4 BPersVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVG) § 4 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beschäftigten, die nach dem für die Dienststelle maßgebenden Tarifvertrag oder nach der Dienstordnung Arbeitnehmerinnen
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- § 2 11. BImSchV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis ELFTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER EMISSIONSERKLÄRUNGEN) (11. BIMSCHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Emissionen die von Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen einschließlich der klimarelevanten Stoffe ...
- § 537 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 537 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Unterabschnitts ist 1. ein Beförderer eine Person, die einen Vertrag über die Beförderung eines Fahrgasts über See (Personenbeförderungsvertrag) schließt; 2. ein Fahrgast eine Person, die a
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- Anlage 1 SektVO - Einzelnorm



... VERKEHRS, DER TRINKWASSERVERSORGUNG UND DER ENERGIEVERSORGUNG (SEKTORENVERORDNUNG - SEKTVO) ANLAGE 1 (ZU § 28 ABSATZ 2) TECHNISCHE ANFORDERUNGEN, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (Fundstelle: BGBl. I 2016, 680) 1. „Technische Spezifikation“ bei Liefer- oder Dienstleistungen hat eine der folgenden Bedeutungen ...
- § 1 FäV - Einzelnorm



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB DER FÄHREN AUF BUNDESWASSERSTRAßEN (FÄHRENBETRIEBSVERORDNUNG - FÄV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist 1. Fähre:ein Wasserfahrzeug, das dem Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen dient und von der Strom ...
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