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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 171 - 180 von 576 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 7 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 7 ANTRAG (1) Der Antrag nach § 1 kann 1. von dem durch die Entscheidung unmittelbar ...
§ 82 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 82 ÜBERNAHMEVERLANGEN DES GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERS (1) Ist das vom Nutzer errichtete oder erworbene Gebäude oder die bauliche Anlage nicht mehr nutzbar ...
§ 42 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 42 ÜBERLASSUNGSVERTRÄGE FÜR GEWERBLICHE UND ANDERE ZWECKE (1) Überlassungsverträge über gewerblich oder zu anderen ...
§ 8 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 8 ZUSTÄNDIGES GERICHT (1) Für die Entscheidung nach § 1 ist das Bezirksgericht oder ...
§ 83 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 83 ENDE DES BESITZRECHTS, HÄRTEKLAUSEL (1) Der Nutzer gilt gegenüber dem Grundstückseigentümer bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Abschluß des Kaufvertrages ...
§ 43 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 43 ERFAßTE VERTRÄGE Auf Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverträge über Grundstücke finden die nachstehenden ...
§ 84 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 84 RECHTE DES NUTZERS BEI ZAHLUNGSVERZUG (1) Der Nutzer darf wegen seiner Ansprüche aus dem Kaufvertrag die Zwangsversteigerung in das Grundstück nur ...
§ 44 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 44 VERMUTETER VERTRAGSABSCHLUß Sind Flächen oder Räumlichkeiten nach der Gewerberaumlenkungsverordnung vom 6 ...
§ 10 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 10 ERMITTLUNG DES SACHVERHALTS (1) Das Gericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen ...
§ 85 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 85 UNVERMESSENE FLÄCHEN (1) Sind die Grenzen der Flächen, auf die sich das Nutzungsrecht erstreckt, nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen (unvermessene ...
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