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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
Dokument 171 - 180 von 387 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- Art IX § 14 2. BesVNG - Einzelnorm



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VORSCHRIFTEN DER LÄNDER (1) Die Rechtsvorschriften der Länder, soweit sie besoldungsrechtliche Vorschriften im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes enthalten, einschließlich des Gesetzes über die Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte vom 4. März 1970 ...
- § 19 WSG - Einzelnorm



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in dem jeweiligen Monat besteht und 2. mindestens an einem Tag in dem jeweiligen Monat ein Anspruch auf Wehrsold besteht. (4) § 6 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend. Maßgebend sind jeweils 1. für die einmalige Sonderzahlung für den Monat Juni 2023 die Verhältnisse am 1. Mai 2023 ...
- Eingangsformel BesÜV2Bek 1992-03-09 - Einzelnorm



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nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung auf der Grundlage der Anlagen IV, V, VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1992 (BGBl. I S. 409) ergebenden Dienstbezüge und Anwärterbezüge, bei Dienstbezügen ...
- § 5 AuslZuschlV - Einzelnorm



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(AUSLANDSZUSCHLAGSVERORDNUNG - AUSLZUSCHLV) § 5 ERHÖHUNG DER ZUSCHLÄGE Ein Zuschlag nach § 3 erhöht sich für jede Person, die nach § 53 Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes berücksichtigungsfähig ist, um 10 Prozent, sofern sich die Person an dem Dienstort, für den der Zuschlag festgesetzt worden ist ...
- Eingangsformel BPolHfV - Einzelnorm



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POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI*) (BUNDESPOLIZEI-HEILFÜRSORGEVERORDNUNG - BPOLHFV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 70 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 31 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium ...
- § 6 AuslZuschlV - Einzelnorm



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kann einen Zuschlag nach § 3 übernehmen, den eine andere oberste Dienstbehörde festgesetzt hat. Ein Einvernehmen nach § 53 Absatz 1 Satz 5 des Bundesbesoldungsgesetzes ist bei der Übernahme nicht herzustellen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
- § 68 SVG - Einzelnorm



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für den öffentlichen Dienst und vergleichbare Leistungen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst sowie 8. Bezüge nach den §§ 52 bis 56 des Bundesbesoldungsgesetzes, wenn eine Versorgungsberechtigte oder ein Versorgungsberechtigter auf Grund ihrer oder seiner Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches ...
- § 17 USG - Einzelnorm



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für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern unter gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang nach den §§ 50 bis 50b sowie 50d des Bundesbesoldungsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen eine Vergütung gewährt wird. (2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der Leistungen, die ...
- § 39 BDG - Einzelnorm



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auf Aufwandsentschädigung. (3) Wird der Beamte vorläufig des Dienstes enthoben, während er schuldhaft dem Dienst fernbleibt, dauert der nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes begründete Verlust der Bezüge fort. Er endet mit dem Zeitpunkt, zu dem der Beamte seinen Dienst aufgenommen hätte, wenn er hieran ...
- WSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Anspruch auf Wehrsold § 3 Anwendung von Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes Abschnitt 2 Geldbezüge § 4 Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag § 5 Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige ...
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