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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
Dokument 171 - 180 von 383 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- I. BMinJGuBDiszAnO - Einzelnorm



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die Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß festzusetzen, für alle Beamtinnen und Beamten der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes), 2. die Befugnis, nach § 34 Absatz 4 des Bundesdisziplinargesetzes die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszusprechen ...
- § 17a BHO - Einzelnorm



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(BHO) § 17A OBERGRENZEN FÜR BEFÖRDERUNGSÄMTER (1) Die Anteile der Beförderungsämter dürfen nach Maßgabe sachgerechter Bewertung nach § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes folgende Obergrenzen nicht überschreiten: 1. im einfachen Dienst in der Besoldungsgruppe A 6 50 Prozent; 2. im mittleren Polizeivollzugsdienst ...
- § 2 PersBG - Einzelnorm



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, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung die Obergrenzen für Beförderungsämter nach § 26 des Bundesbesoldungsgesetzes und der auf dieser Ermächtigungsgrundlage erlassenen Rechtsverordnung überschritten werden. Dabei kann dem Stellenplan der Bundesnetzagentur ...
- Art 14 § 4 ReföDG - Einzelnorm



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weiter. (2) Ist nach Landesrecht für Beamte, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in Gemeinschaftsunterkunft wohnen, ein von § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung abweichender Ortszuschlag festgelegt, tritt an die Stelle des Anrechnungsbetrages ...
- § 2 VersRücklG - Einzelnorm



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ÜBER EINE VERSORGUNGSRÜCKLAGE DES BUNDES (VERSORGUNGSRÜCKLAGEGESETZ - VERSRÜCKLG) § 2 ERRICHTUNG Aus den Zuführungen nach § 14a Absatz 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird eine „Versorgungsrücklage des Bundes“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 16 SVG - Einzelnorm



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2 bestimmten Zeiträume hinaus zu gewähren. Die Höhe der Übergangsgebührnisse begrenzt sich auf die Anwärterbezüge nach § 59 Absatz 2 und § 61 des Bundesbesoldungsgesetzes einer Beamtin auf Widerruf oder eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes ...
- § 3 EStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 3 Steuerfrei sind 1. a) Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung, b) Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
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- BeamtVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung ...
- § 29 BeamtVG - Einzelnorm



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nach Absatz 2 für den gleichen Zeitraum gewährten Bezüge sind anzurechnen. (4) Ergibt sich, dass bei einem Beamten die Voraussetzungen des § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes vorliegen, so können die nach Absatz 2 gezahlten Bezüge von ihm zurückgefordert werden. (5) Wird der Verschollene für tot erklärt ...
- § 7 PersBG - Einzelnorm



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, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschäftigt sind, längstens bis zum 31. Dezember 2002. Anschließend findet § 13 Abs. 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 ...
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