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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 171 - 180 von 648 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 3 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 3 EINSTELLUNGSBEHÖRDE UND AUSWAHLVERFAHREN (1) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Bundespolizeiakademie auf ...
§ 4 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 4 AUSWAHLKOMMISSION (1) Für die Durchführung des Auswahlverfahrens richtet das Bundespolizeipräsidium eine Auswahlkommission ein. Bei Bedarf ...
§ 1 BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) § 1  Für jugendliche Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei, die Verbänden oder Einheiten angehören, werden folgende Ausnahmen von ...
§ 5 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 5 BESTANDTEILE DES AUSWAHLVERFAHRENS Das Auswahlverfahren besteht aus den folgenden Teilen: 1. einem schriftlichen Teil, 2. einer Prüfung ...
§ 41 BPolG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 41 BEHANDLUNG FESTGEHALTENER PERSONEN (1) Wird eine Person auf Grund des § 23 Abs. 3 Satz 4, § 25 Abs. 3, § 39 oder § 43 Abs. 5 festgehalten, sind ihr unverzüglich der Grund dieser Maßnahme ...
§ 2 SeeSchAÜV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN AUF DEM GEBIET DER SEESCHIFFAHRT ZUR AUSÜBUNG AUF DIE BUNDESPOLIZEI UND DIE ZOLLVERWALTUNG (SEESCHIFFAHRTSAUFGABEN-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG) § 2  Die Bundespolizei und die Zollverwaltung nehmen die Aufgaben nach den ...
§ 3 BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) § 3  Ausnahmen von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes in dem in § 2 Satz 1 genannten Umfang sind auch für jugendliche ...
§ 4 BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) § 4  Mehrarbeit, die jugendliche Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei in den Fällen der §§ 1 bis 3 über die Arbeitszeit nach § ...
§ 1 BGSAAusglV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR FESTSETZUNG DES AUSGLEICHS FÜR DIE ERFÜLLUNG BAHNPOLIZEILICHER AUFGABEN DER BUNDESPOLIZEI § 1  Das durch die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben der Bundespolizei begünstigte Verkehrsunternehmen Deutsche Bahn AG ist verpflichtet, für die ...
§ 47 BPolG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 47 SICHERSTELLUNG Die Bundespolizei kann eine Sache sicherstellen, 1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, 2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor ...
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