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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 171 - 180 von 648 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 13 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 13 EINSTELLUNG (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei kann eingestellt werden, wer 1 ...
§ 14 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 14 ZUSTÄNDIGKEITEN, ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS (1) Die Bundespolizeiakademie führt die Dienstaufsicht über die Studierenden ...
§ 15 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 15 AUSBILDUNGSPERSONAL WÄHREND DER BERUFSPRAKTISCHEN STUDIENZEITEN (1) Die Hochschule bestellt in Abstimmung mit der Bundespolizeiakademie ...
§ 52 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 52 MITGLIEDER DER PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Die Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung besteht aus 1. einer Beamtin oder einem Beamten ...
§ 1 BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) § 1  Für jugendliche Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei, die Verbänden oder Einheiten angehören, werden folgende Ausnahmen von ...
§ 3 BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) § 3  Ausnahmen von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes in dem in § 2 Satz 1 genannten Umfang sind auch für jugendliche ...
§ 4 BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) § 4  Mehrarbeit, die jugendliche Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei in den Fällen der §§ 1 bis 3 über die Arbeitszeit nach § ...
§ 27 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 27 BESTANDTEILE Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Sie besteht aus ...
§ 65 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 65 ABSCHLUSSZEUGNIS (1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis. (2) Das Abschlusszeugnis enthält mindestens ...
§ 2 BPolDKlZustAnO - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESPRÄSIDENTEN ÜBER DEN ERLASS DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DIENSTKLEIDUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIDIENSTKLEIDUNG-ZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - BPOLDKLZUSTANO) § 2  Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der übrigen Beamtinnen und Beamten ...
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