Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 171 - 180 von 659 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 2 ZIELE DES VORBEREITUNGSDIENSTES Der Vorbereitungsdienst hat insbesondere zum Ziel, 1. den Anwärterinnen und Anwärtern die Fähigkeiten ...
§ 3 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 3 EINSTELLUNGSBEHÖRDE UND AUSWAHLVERFAHREN (1) Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Bundespolizeiakademie auf ...
§ 23 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 23 PRAKTISCHE AUSBILDUNG (1) Die praktische Ausbildung dauert in der Regel 30 Wochen. (2) Sie wird in den Dienststellen ...
§ 4 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 4 AUSWAHLKOMMISSION (1) Für die Durchführung des Auswahlverfahrens richtet das Bundespolizeipräsidium eine Auswahlkommission ein. Bei Bedarf ...
§ 5 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 5 BESTANDTEILE DES AUSWAHLVERFAHRENS Das Auswahlverfahren besteht aus den folgenden Teilen: 1. einem schriftlichen Teil, 2. einer Prüfung ...
§ 25 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 25 PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Für die Durchführung der Abschlussprüfung richtet das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie eine ...
§ 31 SchSiHafV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SCHUTZ- UND SICHERHEITSHÄFEN, DIE HÄFEN DER DEUTSCHEN MARINE UND DER BUNDESPOLIZEI DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND AN SEESCHIFFFAHRTSSTRAßEN (SCHUTZ- UND SICHERHEITSHAFENVERORDNUNG - SCHSIHAFV) § 31 GELTUNGSBEREICH Dieser Teil gilt ...
§ 15 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 15 EINSTELLUNG (1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei kann eingestellt werden, wer ...
§ 1 BGS-JArbSchV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZES FÜR JUGENDLICHE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE IN DER BUNDESPOLIZEI (BGS-JARBSCHV) § 1  Für jugendliche Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei, die Verbänden oder Einheiten angehören, werden folgende Ausnahmen von ...
§ 17 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 17 DIENSTAUFSICHT, ORGANISATION UND AUSBILDUNGSSTELLEN (1) Die Bundespolizeiakademie führt die Dienstaufsicht über die Anwärterinnen und ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 next

neue Volltext-Suche