, umso höher die Genauigkeit.



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... (ERDÖLBEVORRATUNGSGESETZ - ERDÖLBEVG) § 12 FREIGABE VON VORRÄTEN, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, zur 1. Verhütung unmittelbar drohender oder zur Behebung eingetretener Störungen in der Energieversorgung, 2. Abwehr eines beträchtlichen ...



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