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Trefferliste für 'immobilien'
Dokument 171 - 180 von 242 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 25 KARBV - Einzelnorm



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mit Anlagen in entsprechenden Vermögensgegenständen sind folgende Angaben ergänzend aufzunehmen: 1. bei einer Investition in Immobilien der Bestand der zum Investmentvermögen gehörenden Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände unter Angabe a) der Grundstücksgröße, b) von Art und Lage, c) von Bau ...
- Anlage 2 ImmobKfmAusbV - Einzelnorm



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Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 4.2 Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele a bis c, 6. Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, Lernziele a und b,zu vermitteln. (4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse ...
- § 243 KAGB - Einzelnorm



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(1) Der Wert einer Immobilie darf zur Zeit des Erwerbs 15 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigen. Der Gesamtwert aller Immobilien, deren einzelner Wert mehr als 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens beträgt, darf 50 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht überschreiten. Bei ...
- § 48t KWG - Einzelnorm



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6. der Risikogewichte im Kreditrisiko-Standardansatz und im auf internen Ratings basierenden Ansatz für Kredite für Wohnimmobilien und gewerbliche Immobilien sowie für Forderungen, die von Instituten und Unternehmen untereinander innerhalb des Finanzsektors bestehen. (2) Die Bundesanstalt kann die Allgemeinverfügung ...
- Anlage 1 ImmVermV - Einzelnorm



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2.2 Rechtliche Grundlagen des Immobilienerwerbs 2.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht; Wohnungseigentum), Rechte an Immobilien 2.2.2 Verpflichtungsgeschäft (notarieller Kaufvertrag) 2.2.3 Verfügungsgeschäft und Eintragung im Grundbuch (Vormerkung, Auflassung) 2.3 Aufbau und Funktionsweise ...
- § 255 KAGB - Einzelnorm



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dieses Abschnitts oder der Anlagebedingungen droht. (2) In Abweichung von § 98 Absatz 1 Satz 1 können die Anlagebedingungen von Immobilien-Sondervermögen vorsehen, dass die Rücknahme von Anteilen nur zu bestimmten Rücknahmeterminen, jedoch mindestens alle zwölf Monate erfolgt. Neue Anteile dürfen in ...
- § 257 KAGB - Einzelnorm



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KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 257 AUSSETZUNG DER RÜCKNAHME (1) Verlangt der Anleger, dass ihm gegen Rückgabe des Anteils sein Anteil am Immobilien-Sondervermögen ausgezahlt wird, so hat die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der Anteile zu verweigern und auszusetzen, wenn die Bankguthaben ...
- § 258 KAGB - Einzelnorm



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Außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 98 Absatz 2 Satz 1 liegen vor, wenn die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Kündigung der Verwaltung des Immobilien-Sondervermögens erklärt hat. (2) Eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die Verwaltung eines Immobilien-Sondervermögens gekündigt hat ...
- § 26 KAPrüfbV - Einzelnorm



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, ob der einfache oder qualifizierte Ansatz angewendet wird. (2) Absatz 1 ist nicht auf Spezial-AIF anzuwenden. Absatz 1 Nummer 14 ist nicht auf Immobilien-Sondervermögen anzuwenden. Fußnote (+++ §§ 26 bis 33: Zur Anwendung vgl. § 44 Abs. 1 Satz 1 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 261 KAGB - Einzelnorm



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, 9. Kryptowerte zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann. (2) Sachwerte im Sinne von Absatz 1 Nummer 1 sind insbesondere 1. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, 2. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile, 3. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand ...
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