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Trefferliste für 'inso'

Dokument 171 - 180 von 423 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 224 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 224 RECHTE DER INSOLVENZGLÄUBIGER Für die nicht nachrangigen Gläubiger ist im gestaltenden Teil des Insolvenzplans anzugeben, um welchen Bruchteil die Forderungen gekürzt, für welchen Zeitraum sie gestundet, wie sie gesichert ...
§ 295a InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 295A OBLIEGENHEITEN DES SCHULDNERS BEI SELBSTÄNDIGER TÄTIGKEIT (1) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als wenn er ein ...
§ 28 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 28 AUFFORDERUNGEN AN DIE GLÄUBIGER UND DIE SCHULDNER (1) Im Eröffnungsbeschluß sind die Gläubiger aufzufordern, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist unter Beachtung des § 174 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die ...
§ 126 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 126 BESCHLUßVERFAHREN ZUM KÜNDIGUNGSSCHUTZ (1) Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ...
§ 225 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 225 RECHTE DER NACHRANGIGEN INSOLVENZGLÄUBIGER (1) Die Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger gelten, wenn im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist, als erlassen. (2) Soweit im Plan eine abweichende Regelung getroffen ...
§ 296 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 296 VERSTOß GEGEN OBLIEGENHEITEN (1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist ...
§ 29 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 29 TERMINBESTIMMUNGEN (1) Im Eröffnungsbeschluß bestimmt das Insolvenzgericht Termine für: 1. eine Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Insolvenzverfahrens ...
§ 127 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 127 KLAGE DES ARBEITNEHMERS (1) Kündigt der Insolvenzverwalter einem Arbeitnehmer, der in dem Antrag nach § 126 Abs. 1 bezeichnet ist, und erhebt der Arbeitnehmer Klage auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung ...
§ 225a InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 225A RECHTE DER ANTEILSINHABER (1) Die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen bleiben vom Insolvenzplan unberührt, es sei denn, dass der Plan etwas anderes bestimmt. (2) Im gestaltenden Teil ...
§ 297 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 297 INSOLVENZSTRAFTATEN (1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder in dem ...
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