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Trefferliste für 'arzneimittel'
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- § 8 AMHV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) § 8 INFORMATIONSPFLICHTEN DER ZUSTÄNDIGEN BUNDESOBERBEHÖRDE (1) Bei Arzneimitteln, die aus einem gentechnisch ...
- Anlage 4 AMVerkRV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL ANLAGE 4 (ZU § 7 ABS. 1 NR. 1 UND § 8 ABS. 1 NR. 1) (Fundstelle: BGBl. I 1988, 2163; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) alpha-(Aminomethyl)benzylalkohol (Phenylaminoäthan), dessen
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- ---- BfArMSitzBek - Einzelnorm



- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN DIENSTSITZ DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE ---- Das Bundesministerium für Gesundheit gibt gemäß § 9 Nr. 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 918), der durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September
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- § 4 THAMNV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER NACHWEISPFLICHTEN DER TIERHALTER FÜR ARZNEIMITTEL, DIE ZUR ANWENDUNG BEI TIEREN BESTIMMT SIND (TIERHALTER-ARZNEIMITTELANWENDUNGS- UND NACHWEISVERORDNUNG) § 4 ANLAGEN FÜR DIE ORALE ANWENDUNG VON BESTIMMTEN ARZNEIMITTELN BEI TIEREN, DIE
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- § 5 THAMNV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER NACHWEISPFLICHTEN DER TIERHALTER FÜR ARZNEIMITTEL, DIE ZUR ANWENDUNG BEI TIEREN BESTIMMT SIND (TIERHALTER-ARZNEIMITTELANWENDUNGS- UND NACHWEISVERORDNUNG) § 5 ANWENDUNG VON BESTIMMTEN ARZNEIMITTELN ZUR ORALEN ANWENDUNG BEI TIEREN, DIE DER
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- § 5 TPG-GewV - Einzelnorm



... medizinischen Eignung des Spenders nach § 3 oder nach § 6; 7. Ergebnisse der Laboruntersuchungen nach § 4 oder nach § 6; 8. sofern nach § 41a der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung erforderlich, die Spendenkennungssequenz nach § 41b Absatz 1 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung ...
- § 62 AMG - Einzelnorm



... der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken, insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und Risiken durch gefälschte Arzneimittel oder gefälschte Wirkstoffe, zentral zu erfassen, auszuwerten und die nach diesem Gesetz zu ergreifenden Maßnahmen zu koordinieren. Insbesondere ...
- § 3 AMWHV - Einzelnorm



... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 3 QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM, GUTE HERSTELLUNGSPRAXIS UND GUTE FACHLICHE PRAXIS (1) Die Betriebe und ...
- § 293 SGB 5 - Einzelnorm



... Spitzenorganisation der Apotheker stellt das Verzeichnis und die Änderungen nach Satz 2 auch der nach § 2 Satz 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel gebildeten zentralen Stelle im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zur Verfügung; die zentrale Stelle ...
- § 7 AMWHV - Einzelnorm



... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 7 LAGERUNG UND TRANSPORT (1) Ausgangsstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie Rückstellmuster sind ...
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