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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 181 - 190 von 885 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 14 AMG - Einzelnorm*
... Menschen keine ärztliche Person vorhanden ist, 6. geeignete Räume und Einrichtungen für die beabsichtigte Herstellung, Prüfung und Lagerung der Arzneimittel nicht vorhanden sind oder 6a. der Hersteller nicht in der Lage ist zu gewährleisten, dass die Herstellung oder Prüfung der Arzneimittel nach dem ...
§ 1 AMVerkRV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 1  (1) Folgende Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die dazu bestimmt sind, zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden ...
§ 1 AMRabG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RABATTE FÜR ARZNEIMITTEL § 1 ANSPRUCH AUF ABSCHLÄGE Die pharmazeutischen Unternehmer haben den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften ...
§ 21 AMG - Einzelnorm*
... in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 oder in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007. (2) Einer Zulassung bedarf es nicht für Arzneimittel, die 1. auf Grund nachweislich häufiger ärztlicher oder zahnärztlicher Verschreibung in den wesentlichen Herstellungsschritten in einer Apotheke ...
§ 6 AMRadV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER RADIOAKTIVE ODER MIT IONISIERENDEN STRAHLEN BEHANDELTE ARZNEIMITTEL (AMRADV) § 6 ÜBERGANGSREGELUNG Arzneimittel, die sich am 30. Dezember 2006 im Verkehr befinden und den Vorschriften des § 3 unterliegen, müssen zwei Jahre nach der ersten ...
§ 7 AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 7  (1) Die in § 44 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn 1. sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung ...
§ 8 AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 8  (1) Die in § 44 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn 1. sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung ...
§ 11 AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 11  Arzneimittel, die sich am 31. Januar 2007 in Verkehr befinden und durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel ...
§ 4 THAMNV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER NACHWEISPFLICHTEN DER TIERHALTER FÜR ARZNEIMITTEL, DIE ZUR ANWENDUNG BEI TIEREN BESTIMMT SIND (TIERHALTER-ARZNEIMITTELANWENDUNGS- UND NACHWEISVERORDNUNG) § 4 ANLAGEN FÜR DIE ORALE ANWENDUNG VON BESTIMMTEN ARZNEIMITTELN BEI TIEREN, DIE ...
§ 5 THAMNV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER NACHWEISPFLICHTEN DER TIERHALTER FÜR ARZNEIMITTEL, DIE ZUR ANWENDUNG BEI TIEREN BESTIMMT SIND (TIERHALTER-ARZNEIMITTELANWENDUNGS- UND NACHWEISVERORDNUNG) § 5 ANWENDUNG VON BESTIMMTEN ARZNEIMITTELN ZUR ORALEN ANWENDUNG BEI TIEREN, DIE DER ...
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