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Trefferliste für 'bewertungsgesetz'

Dokument 181 - 190 von 224 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 153 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 153 ERKLÄRUNGSPFLICHT, VERFAHRENSVORSCHRIFTEN FÜR DIE GESONDERTE FESTSTELLUNG, FESTSTELLUNGSFRIST (1) Das Finanzamt kann von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserklärung ...
Anlage 9 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 9 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 154 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 154 BETEILIGTE AM FESTSTELLUNGSVERFAHREN (1) Am Feststellungsverfahren sind beteiligt 1. diejenigen, denen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist, 2. diejenigen, die das Finanzamt zur Abgabe einer Feststellungserklärung ...
Anlage 9a BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 9A (ZU § 13) KAPITALWERT EINER WIEDERKEHRENDEN, ZEITLICH BESCHRÄNKTEN NUTZUNG ODER LEISTUNG IM JAHRESBETRAG VON EINEM EURO (Fundstelle: BGBl. I 1992, 1860 u. 1861; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Der Kapitalwert ...
§ 155 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 155 RECHTSBEHELFSBEFUGNIS Zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen den Feststellungsbescheid sind die Beteiligten im Sinne des § 154 Abs. 1 sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid ...
Anlagen 10 bis 13 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGEN 10 BIS 13 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 156 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 156 AUßENPRÜFUNG Eine Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist bei jedem Beteiligten (§ 154 Abs. 1) zulässig. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular * ...
Anlage 14 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 14 (ZU § 163 ABS. 3, § 164 ABS. 2 UND 4) LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG (Fundstelle: BGBl. I 2008, 3043 - 3059) 1 2 3 4 5 6 Region Land/Reg.bezirk Nutzungsart Betriebsform Betriebsgröße Reingewinn EUR/ha LF Pachtpreis EUR/ha ...
§ 157 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 157 FESTSTELLUNG VON GRUNDBESITZWERTEN, VON ANTEILSWERTEN UND VON BETRIEBSVERMÖGENSWERTEN (1) Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag für inländischen ...
Anlage 15 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 15 (ZU § 163 ABS. 4 UND § 164 ABS. 2) FORSTWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG (Fundstelle: BGBl. I 2008, 3060; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1 2 3 4 5 6 Land Nutzungsart Ertragsklasse Reingewinn Pachtpreis Wert für ...
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